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MELDUNG/405: Wichtiger Schritt gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 95 vom 16.04.14

Wichtiger Schritt gegen die Spekulation mit Nahrungsmitteln

Europäisches Parlament stimmt neuer Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID zu



Das Europäische Parlament hat am Dienstagabend der neuen europäischen Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) zugestimmt.


Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt begrüßt diese Entscheidung. "Mit der Zustimmung des Europäischen Parlaments zur neuen Finanzinstrumente-Richtlinie sind wir im Kampf gegen die exzessive Spekulation mit Nahrungsmitteln wieder einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die neue Finanzinstrumente-Richtlinie wird die nützlichen Eigenschaften von Agrarterminmärkten für Verbraucher und Produzenten stärken und schädlichen Aktivitäten gleichzeitig Grenzen aufzeigen. Damit kann sich die Agrarwirtschaft auch in Zukunft gegen unerwartete Preisschwankungen absichern, wilden Spekulationen mit dem Hunger wird dagegen ein Riegel vorgeschoben", sagte Schmidt.

Die neugefasste Richtlinie reguliert unter anderem den Handel mit Agrarrohstoffen an den EU-Finanzmärkten. Mit der neuen MiFID werden unter anderem die rechtlichen Voraussetzungen für eine verbindliche Einführung von Positionslimits in der EU geschaffen. Diese Positionslimits stellen Obergrenzen für Finanzinvestoren an Warenterminmärkten dar und sollen exzessive Spekulationen mit Rohstoffen verringern. Physische Preisabsicherungsgeschäfte der Agrarwirtschaft sind von den Positionslimits ausgenommen.

Durch die Einführung einer regelmäßigen und zeitnahen Berichterstattung ähnlich des Systems in den USA wird die Transparenz an den Terminmärkten erheblich verbessert. So wird durch die neue Richtlinie unter anderem auch das Ausmaß der Aktivitäten spekulativer Anleger an den Terminmärkten für Agrarrohstoffe deutlich. Das erleichtert für die Aufsichtsbehörden die Anwendung der Regulierungsinstrumente und verbessert die Grundlage zur Klärung wissenschaftlicher Fragen zum Zusammenwirken von Termin- und Kassamärkten.

Durch MiFID werden außerdem kurzfristige Handelsunterbrechungen möglich, mit denen die Gefahren des Hochfrequenzhandels begrenzt werden können. Außerdem können Finanzprodukte, die Gefahren für Finanz- oder Gütermärkte darstellen, in Zukunft präventiv verboten werden.

Hintergrundinformation

Die Einigung auf die neue Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID setzt die Beschlüsse der G20 Staats- und Regierungschefs zu mehr Transparenz und angemessener Regulierung der Agrarterminmärkte um. Nach langen Verhandlungen hatten sich Rat, Europäisches Parlament und Kommission im Januar 2014 auf die Neufassung der Finanzinstrumente-Richtlinie MiFID (Market in Financial Instruments Directive) geeinigt.

Mit der formellen Zustimmung des Parlaments kann mit einem Inkrafttreten bis Juli 2014 gerechnet werden. Die Erarbeitung der notwendigen Durchführungsbestimmungen durch die Kommission und die EU-Finanzmarktaufsichtsbehörde ESMA wird dann bis zu zwei Jahre in Anspruch nehmen. Bundesminister Schmidt kündigte an, dass sein Ressort die Ausgestaltung im Bereich der Agrarrohstoffe aktiv begleiten wird.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 95 vom 16.04.14
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. April 2014