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MELDUNG/595: Niedersachsen - Landwirtschaftsministerium gibt ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke frei (NDSML)


Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 55 vom 29.06.2018

Landwirtschaftsministerium gibt ökologische Vorrangflächen für Futterzwecke frei


Hannover. Auf Grund der anhaltenden Trockenheit und des sich daraus ergebenden Futtermangels nutzt das Landwirtschaftsministerium die Möglichkeit, die Nutzung von Brachen als ökologische Vorrangflächen (ÖVF) für Futterzwecke freizugeben. Die Nutzung darf jedoch nicht kommerzieller Art sein: Ein Verkauf des Aufwuchses ist nicht erlaubt, die kostenlose Abgabe an von der Trockenheit betroffene Betriebe aber gestattet.

Der Aufwuchs dieser Flächen darf ab dem 16. Juli landesweit für Futterzwecke genutzt werden. Eine andere Verwendung, zum Beispiel in einer Biogasanlage, ist allerdings nicht zulässig. Die Nutzung umfasst die maschinelle Ernte wie auch die Beweidung von ökologischen Vorrangflächen mit dem Nutzungscode 062 (Brache ohne Erzeugung). In gleichem Maße genutzt werden können ab dem 1. Juli von jeher ÖVF mit den Nutzungscodes 058 (Feldrändern), 056 (Pufferstreifen-Ackerland), 057 (Pufferstreifen-Grünland) und 054 (Streifen am Waldrand). Die Regelung bezieht sich nur auf das Entfernen des vorhandenen Aufwuchses. Das bedeutet: Bearbeitungsschritte darüber hinaus oder eine Aussaat sind nicht erlaubt und auch die anderen Vorgaben für ÖVF, zum Beispiel bezüglich Düngung und Pflanzenschutz, gelten weiterhin.

Die Regelung gilt dann flächendeckend für Niedersachen und Bremen und ist nicht einzelfallbezogen. Vor dem Hintergrund bedarf es keines Antrages und auch keiner Anzeige. Bei Fragen zu Details kann man sich an die Landwirtschaftskammer wenden.

Ergänzend macht das niedersächsische Landwirtschaftsministerium darauf aufmerksam, dass der späteste Aussaattermin für Blühstreifen weiterhin auf den 15. April des Jahres festgesetzt ist. Auch künftig werden jedoch Überprüfungen der Witterungsbedingungen und gegebenenfalls eine Verschiebung des spätestmöglichen Aussaattermins durch Einzelentscheidung des Ministeriums möglich sein.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 55 vom 29.06.2018
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung,
Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Calenberger Straße 2, 30169 Hannover
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E-Mail: pressestelle@ml.niedersachsen.de
Internet: https://www.ml.niedersachsen.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 2. Juli 2018

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