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FORSCHUNG/862: Hightech im Weinberg (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 213 vom 01.08.12

Hightech im Weinberg

Bundeslandwirtschaftsministerium fördert Forschungsprojekt mit unbemannten Hubschraubern zur Bewirtschaftung von Steillagen



Um Weinreben in Steillagen künftig noch effektiver und schonender vor Schädlingen zu schützen, fördert das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz die Erforschung neuer Technologien. Ziel des Förderprojektes an der Mosel ist es, einen unbemannten Kleinhubschrauber für die zielgenaue Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln zu entwickeln. "Weinberge in Steillagen bringen nicht nur hervorragende Weine hervor, sondern sind auch Lebensraum für zahlreiche Tiere und Pflanzen. Sie prägen die einzigartige Kulturlandschaft entlang deutscher Flüsse und tragen maßgeblich zur touristischen Attraktivität der Regionen bei. Damit der Weinbau in diesen schwer zu bewirtschaftenden Lagen weiterhin Zukunft hat, brauchen die Erzeuger neue Entwicklungen und Technologien, die den wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen der heutigen Zeit gerecht werden", sagte Peter Bleser, Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundeslandwirtschaftsministerin, am Mittwoch bei der Übergabe der Förderbescheide in Bernkastel-Kues.

Zurzeit erfolgt der Pflanzenschutz von rund 3.000 Hektar Steillagenweinbergen mit bemannten Hubschraubern aus der Luft. "Mit dem Einsatz von unbemannten Kleinhubschraubern wollen wir die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln qualitativ und wirtschaftlich verbessern. Wir wollen die technischen Voraussetzungen schaffen, damit diese umweltschonende und zielgenaue Technologie schon bald in allen Steillagen zum Einsatz kommen kann", sagte Bleser.

Die modernen, unbemannten Hubschrauber können tiefer und präziser über die Weinberge fliegen und belasten dadurch die Umgebung weniger mit Lärm und Abdrift. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass Pflanzenschutzmittel mit dieser Technik zielgenauer und effektiver als mit herkömmlichen Hubschraubern auf die Weinreben aufgebracht werden können und so ein besserer Schutz durch ein umweltschonenderes Verfahren erzielt wird. Um die neuen Geräte zur Marktreife zu bringen, besteht jedoch noch Forschungsbedarf. Neben der dreidimensionalen Kartierung der Steillagen und der entsprechend technischen Umsetzung der Flug- und Spritzmöglichkeiten muss auch das Problem von unerwarteten Windstößen und der hohen zu befördernden Lasten gelöst werden. "Mit der Entwicklung neuer Technologien tragen wir maßgeblich zum Erhalt der Weinbausteillagen bei, die nicht nur wirtschaftlich, sondern auch landeskulturell und touristisch eine große Bedeutung haben. Das Projekt zeigt, wie wir mit der Förderungen von Forschung und Know-how gerade auch in kleinteiligen Gebieten einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Kulturlandschaft und zur Erleichterung der Bewirtschaftung leisten können", sagte Bleser.

Hintergrundinformationen zum Forschungsprojekt

Das Forschungsprojekt "Entwicklung eines unbemannten Hubschraubers als umweltschonendes und abdriftminderndes Rebschutz-Applikationsgerät für den Steillagenweinbau" ist ein Verbundprojekt des Dienstleistungszentrums Ländlicher Raum Mosel, des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt, der Firma CAD+Modelltechnik Jung und der Laserpluss Aktiengesellschaft. Es hat eine Laufzeit von drei Jahren. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unterstützt das Vorhaben mit rund 800.000 Euro aus seinem Programm zur Innovationsförderung. Projektträger ist die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

Für die Anwendung mit Luftfahrzeugen dürfen nur noch solche Pflanzenschutzmittel genehmigt werden, die beispielsweise für den Schutz der Kulturpflanze Wein unbedingt notwendig sind, wenn also keine praktikablen Bekämpfungsalternativen vorhanden sind. Risiken für die menschliche Gesundheit und den Naturhaushalt müssen für die Anwendung mit Luftfahrzeugen in besonderer Weise geprüft werden. Die Pflanzenschutzmittel müssen daher für die Anwendung mit Luftfahrzeugen vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zugelassen oder genehmigt sein. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) entscheidet dabei im Benehmen mit dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), dem Julius Kühn-Institut (JKI) und dem Umweltbundesamt (UBA).

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 213 vom 01.08.12
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 2. August 2012