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GENTECHNIK/564: Zum Scheitern der Gentechnikgesetz-Novelle (AbL)


AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
Pressemitteilung, Berlin / Hamm, 19.05.2017

Zum Scheitern der Gentechnikgesetz-Novelle
AbL: Bleibt uns mit Gentechnik vom Acker


"Die Gentechnik-Konzerne und die Politik sollen uns mit Gentechnik vom Acker bleiben", so Georg Janßen, Bundesgeschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL). "Wir begrüßen, dass die SPD in den Verhandlungen zum Gentechnikgesetz standhaft geblieben ist. Bundesforschungsminiserin Wanka und Bundeslandwirtschaftsminister Schmidt wollten mit Rückendeckung von Bundeskanzlerin Merkel ihre gentechnikfreundliche Linie durchsetzen. Hier hat die SPD jetzt die Notbremse gezogen."

Einer der zahlreichen Kritikpunkte der AbL am Entwurf des Bundeslandwirtschaftsministers war ein im Kabinett kurzfristig eingebrachter Absatz in der Begründung des Gesetzestextes. Dieser behandelte die so genannten "neuen Gentechnik-Verfahren", obwohl diese im Gesetzestext selbst keine Rolle spielen. Annemarie Volling, Gentechnikexpertin der AbL dazu: "Dieser Absatz wäre ein Freifahrtschein für die neuen Gentechnik-Verfahren geworden. Er sollte einen Paradigmenwechsel einleiten, indem er dem im Europarecht verankerten Vorsorgeprinzip ein von der Industrie initiiertes Innovationsprinzip an die Seite stellt. Das schwächt das Vorsorgeprinzip. Zudem hätte dieser Absatz Einzelfallprüfungen legitimiert, anstatt alle Pflanzen, die mit einem der neuen Gentechnik-Verfahren hergestellt werden, als Gentechnik zu regulieren."

Die AbL fordert die Bundesregierung nun auf, die neuen Gentechnik-Verfahren klar als Gentechnik einzustufen, damit sie überhaupt einer Risikoprüfung unterzogen werden und Zivilgesellschaft und Politik entscheiden, ob diese neuen Techniken auf Äckern und Tellern landen sollen. "Wir wollen die Wahlfreiheit der Züchterinnen und Züchter, Bäuerinnen und Bauern und der Verbraucherinnen und Verbraucher gewährleisten", so Volling.

Eigentlicher Anlass zur Änderung des Gentechnikgesetzes ist die Umsetzung der so genannten Opt/out-Richtlinie der EU, nach der Mitgliedstaaten den Anbau von GVO's auf dem eigenen Territorium verbieten können. Dieses Ansinnen hat die AbL von Anfang an kritisch begleitet, gerade auch weil die Gefahr bestand, dass es zu einem Anbau-Flickenteppich in Europa und Deutschland kommen kann. Volling dazu:

"Landwirtschaftsminister Schmidt hat zwar immer wieder erklärt, dass er "sichere" Verbote will, was er aber so übersetzt hat, dass er Verbote umso rechtssicher darstellt, je kleinräumiger das Verbot ist. Die AbL hingegen fordert mindestens bundesweite vom Bund ausgesprochene Verbote, denn nur diese sind praxistauglich, verhindern Kontaminationen unserer Ernten und schaffen Rechtssicherheit. Wir haben lange für eine vernünftige opt/out- Regelung gekämpft und viele Hinweise zu bundesweiten Verboten eingebracht. Das war leider mit der CDU/CSU nicht möglich. Deshalb ist es gut, dass die SPD hier einen Schlussstrich gezogen hat. Zukünftig muss die Bundesregierung auf europäischer Ebene gegen Anbauzulassungen stimmen, das ist der einfachste Weg, um die konventionelle und biologische gentechnikfreie Landwirtschaft zu sichern."

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2017
AbL - Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft
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Telefon: 02381/49 22 20, Fax: 02381/49 22 21
E-Mail: info@abl-ev.de
Internet: www.abl-ev.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Mai 2017

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