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LANDWIRTSCHAFT/1475: Strikte Vorgaben zur Gülleeinarbeitung erschweren Betriebsabläufe (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 28. Juli 2011

Strikte Vorgaben zur Gülleeinarbeitung erschweren Betriebsabläufe

DBV kritisiert 4 Stunden-Regelung


Die schnelle Einarbeitung von flüssigem Wirtschaftsdünger liegt im Eigeninteresse jedes Landwirts, um wertvollen Stickstoff bestmöglich zu nutzen. Der Deutsche Bauernverband (DBV) lehnt jedoch die jetzt von den Bundesländern beschlossene Auslegung der Düngeverordnung ausdrücklich ab, wonach die Einarbeitung spätestens 4 Stunden nach der Ausbringung erfolgt sein muss.

Eine derart starre, unpraktikable Festlegung über das Ordnungsrecht ohne Rücksicht auf die Betriebsstrukturen und die strukturellen Gegebenheiten in den einzelnen Regionen schränkt die betriebliche Organisationsfreiheit erheblich ein. Gerade kleinere Betriebe mit geringem Arbeitskräfte- oder Maschinenbesatz werden gezwungen, mehrfach pro Tag Bodenbearbeitungsgerät und Güllefass umzuspannen. Auch wird die kurzfristige Anpassung an unabsehbare Ereignisse wie Witterungsumschwünge oder technische Defekte unmöglich. Anstelle der von Politik und Ministerien oftmals bekundeten besonderen Unterstützung kleinstrukturierter, bäuerlicher Betriebe erzwingen solche Anforderungen wie die 4-Stunden Regelung abermals eine Beschleunigung des Strukturwandels.

Der Berufsstand ist bereit, seinen Beitrag zur Verringerung der Ammoniakemission zu leisten. So konnten seit dem Jahr 1990 die Emissionen bereits um 23 Prozent gesenkt werden. Die Landesbauernverbände haben im Rahmen einer Initiative des Deutschen Bauernverbandes in diesem Frühjahr ihre Mitglieder erneut über das Thema Ammoniakemission informiert und auf Möglichkeiten zur weiteren Verringerung hingewiesen. Fakt ist jedoch, dass Ammoniakemissionen in der Landwirtschaft unvermeidbar sind. Um sie zu minimieren, ist es nach Auffassung des DBV aber wesentlich Ziel führender, innovative bodennahe Ausbringungsverfahren und Methoden zur Güllegrubenabdeckung zu unterstützen.

Der DBV fordert daher Bund und Länder auf, die 4-Stunden-Regelung nochmals zu überdenken, spätestens dann, wenn brauchbarere Daten über Emissionen aus der Landwirtschaft vorliegen, als dies derzeit der Fall ist.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 28. Juli 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. Juli 2011