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MARKT/1979: Bauernverband begrüßt Verlängerung des Verbots von Verkauf unter Einstandspreis (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. Oktober 2012

DBV begrüßt Verlängerung des Verbots von Verkauf unter Einstandspreis

Bundestag verabschiedet 8. Novelle zum GWB



Der Deutsche Bauernverband (DBV) begrüßt den Beschluss des Bundestages zur Novellierung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Entsprechend der Forderung des Berufsstandes wird das verschärfte Verbot des Verkaufs von Lebensmitteln unter Einstandspreis aufrechterhalten. Damit dürfen auch zukünftig wertvolle Lebensmittel - auch nicht zeitweise - unter Wert "verramscht" werden.

In der Landwirtschaft misst man dieser Regelung eine hohe präventive Wirkung bei, betont der DBV. Wie auch in anderen Bereichen sei jedoch eine "gesetzliche Drohkulisse" erforderlich, um vernünftiges wirtschaftliches Verhalten zu erreichen.

Der DBV erklärt weiter, dass die verschärfte Regelung des Verbotes eines Verkaufs unter einem Einstandspreis bei Lebensmitteln ein wichtiges Element zur Sicherung eines fairen Wettbewerbs im Lebensmitteleinzelhandel ist. Damit werde der teils ruinöse Preiskampf entschärft. Der von Niedrigpreisstrategien geprägte Konkurrenzkampf der Handelsunternehmen müsse gebremst werden. Dieser erzeuge regelmäßig erheblichen Druck auf die Erzeugerpreise. Deshalb hat der DBV eine endgültige Entfristung gefordert. Die nunmehr vom Bundestag beschlossene 5jährige Verlängerung dieser Regelung zunächst bis 2017 wertet der DBV als wichtigen Schritt in die richtige Richtung.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2012
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Oktober 2012