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MEDIEN/152: Neues Merkblatt "Futtermittel-Zusatzstoffe" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 25. Juni 2009

Anforderungen zum Einsatz von Futterharnstoff

Neues ZDL-Merkblatt Futtermittel-Zusatzstoffe


Der Deutsche Bauernverband (DBV) hat in Zusammenarbeit mit den Mitgliedsorganisationen im Zentralausschuss der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) ein Merkblatt zum Einsatz von Futterharnstoff erstellt. Damit steht Landwirten ein praxisgerechtes Konzept zur Erfüllung der Anforderungen der Futtermittel-Hygieneverordnung zur Verfügung. Die Futtermittelhygiene-Verordnung (EG Nr. 183/2005) verpflichtet Landwirte, die Futtermittel-Zusatzstoffe oder Vormischungen nach Anhang II einsetzen, die Anforderungen eines HACCP-Konzeptes einzuhalten. Um diese Auflagen allen Verwendern von Harnstoff in der Rinderfütterung verständlich und deutlich zu machen, hat der ZDL ein Merkblatt entwickelt, dass nach intensiver Prüfung durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) und den zuständigen Länderministerien nun auch die Akzeptanz der Kontrollbehörden findet.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 25. Juni 2009
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Juni 2009