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RECHT/361: Neues Pflanzenschutzrecht muss praxistauglich umgesetzt werden (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 22. Dezember 2011

Neues Pflanzenschutzrecht muss praxistauglich umgesetzt werden

DBV zur Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesrat


Die Umsetzung des neuen Pflanzenschutzrechts muss verhältnismäßig und praxistauglich erfolgen, um neuerliche Belastungen für die deutschen Landwirte zu vermeiden und die europäische Harmonisierung des Pflanzenschutzrechts nicht zu gefährden, erklärte der Deutsche Bauernverband (DBV) anlässlich der Verabschiedung des Pflanzenschutzgesetzes im Bundesrat am 16. Dezember 2011. Das neue Pflanzenschutzgesetz orientiere sich in weiten Teilen an den Vorgaben des europäischen Pflanzenschutzpaketes, doch würden bereits diese neuen europäischen Vorgaben den Landwirten einiges abverlangen. Zudem sei von den Bundesländern etwa bei der Frist für die Weiterbildung der Landwirte im Pflanzenschutz der Vorschlag der Bundesregierung verschärft worden, kritisierte der DBV. Auf Vorschlag des Bundesrates müssten zukünftig alle Landwirte, die Pflanzenschutzmittel anwenden, innerhalb von 3 Jahren eine Weiterbildungsmaßnahme durchführen, während die Bundesregierung hierzu eine Frist von 5 Jahren eingeräumt hätte. Die Bundesländer seien zudem jetzt gefordert, ein praktikables und unbürokratisches Verfahren für die Neuausstellung von Sachkundenachweisen für alle Landwirte bis 2015 zu schaffen. Den Landwirten in Deutschland dürften keine Nachteile dadurch entstehen, dass sie bereits seit vielen Jahren zum Nachweis ihrer Sachkunde verpflichtet sind, aus formalen Gründen dieser Nachweis jedoch noch einmal neu ausgestellt werden müsse.

Der DBV forderte zudem die Bundesländer und die Bundesregierung auf, bei der Umsetzung des Pflanzenschutzgesetzes und der Überarbeitung nachgelagerter Verordnungen dem Ziel der EU gerecht zu werden, das europäische Pflanzenschutzrecht zu harmonisieren und die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln zu verbessern. Das neue Verfahren der zonalen Zulassung von Pflanzenschutzmitteln müsse mit allem Nachdruck vorangebracht werden, um die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln für die deutschen Landwirte zu verbessern und damit Wettbewerbsverzerrungen innerhalb Europas abzubauen. Nationale Alleingänge und strengere Maßstäbe bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln würden das Harmonisierungsziel der EU in Frage stellen, betonte der DBV.

Bei der Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplans für eine nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müsse zudem der Fokus auf die Reduzierung der Risiken durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Anwender, Verbraucher und Umwelt liegen, wie es das europäische Recht verlangt. Die nachhaltige Anwendung von Pflanzenschutzmitteln dürfe nicht in Frage gestellt werden, erklärte der DBV. Der Berufsstand bringe sich konstruktiv in die Diskussionen um den Nationalen Aktionsplan ein, erwartet aber auch, die bisherigen Fortschritte bei der Reduzierung von Risiken durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln anzuerkennen und auf pauschale Auflagen und Anwendungsvorgaben zu verzichten. Zudem müsse der Nationale Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf die Aktivitäten konzentriert werden, die nachweislich einen Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln haben, betonte der DBV. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans müsste ferner neben den Risiken in gleicher Weise auch der Nutzen des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln für die Qualität der Produkte und die Sicherung der Ernten herausgestellt werden, erklärte der DBV.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 22. Dezember 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. Dezember 2011