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VERBRAUCHERSCHUTZ/1024: Fisch - Kaum Beanstandungen bei Frische und Kennzeichnung (aid)


aid-PresseInfo Nr. 15/10 vom 14. April 2010

Fisch

Kaum Beanstandungen bei Frische und Kennzeichnung


(aid) - Ob Forelle, Karpfen, Seelachs, Hering, Garnelen oder Muscheln - Fische und Fischereierzeugnisse in Deutschland sind frisch und richtig gekennzeichnet. Das zeigte eine Untersuchung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). 2009 wurden sowohl Frischfisch- und Tiefkühlfischprodukte als auch Fischereierzeugnisse auf sensorische Qualität und Kennzeichnung geprüft. Von knapp 1 600 sensorischen Untersuchungen wurden nur neun aufgrund eines erhöhten TVB-N-Gehaltes (total volatile basic nitrogen) beanstandet. Diese Stickstoffverbindung entsteht durch mikrobiellen Verderb während der Lagerung, wenn Eiweißverbindungen zu den typisch fischig riechenden Verbindungen wie TVB-N abgebaut werden. Der Fisch muss dann nach Auskunft des LAVES noch nicht verdorben, sondern kann einfach etwas überlagert sein. Von mehr als 1 200 Untersuchungen zur Kennzeichnung wurden in 28 Fällen Mängel beobachtet, jedoch nicht beanstandet, zum Beispiel wenn die Fischart nicht eindeutig gekennzeichnet war oder beim Dosenfisch das Abtropfgewicht fehlte. Verbraucher erkennen frischen Fisch am angenehmen Geruch, an der glatten, glänzenden und durchscheinenden Haut und an klaren, nicht eingefallenen Augen. Weitere Frischekennzeichen sind zudem gleichmäßig dunkelrote und unversehrte Kiemen.

aid, Dr. Claudia Müller

Weitere Informationen:
www.was-wir-essen.de, Rubrik "Lebensmittel von A-Z".
aid-Heft "Fisch und Fischerzeugnisse", 144 Seiten, Bestell-Nr. 1001, 5,00 EUR, www.aid-medienshop.de


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 15/10 vom 14. April 2010
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
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53123 Bonn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 24. April 2010