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VERBRAUCHERSCHUTZ/1028: "Schinken muß Schinken bleiben" (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 19. Mai 2010

"Schinken muss Schinken bleiben"

DBV zur Entscheidung des EU-Parlaments zu "Klebeschinken"


Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert die Hersteller von Schinken auf, sich zum Original zu bekennen. Anlass ist das Veto des Europäischen Parlamentes gegen ein Enzym für sogenanntes Klebefleisch. Das EU-Parlament hat die Zulassung des Enzyms Thrombin verhindert, das von Lebensmittelherstellern verwendet wird, um Teilstücke von rohem Fleisch zusammenzukleben.

Im Zusammenhang mit dieser vom Bauernverband begrüßten Entscheidung des EU-Parlaments weist der DBV auf die Problematik einer wahrhaftigen Kennzeichnung von Fleisch und Fleischprodukten hin. "Wo Schinken drauf steht, muss auch Schinken drin sein. Wir Bauern sind für das Original. Die deutschen Bauern stehen für Klarheit und Wahrheit bei der Lebensmittelerzeugung", erklärte DBV-Generalsekretär Dr. Helmut Born. Deshalb kämpfe der DBV mit großem Nachdruck für die Ursprünglichkeit bei Lebensmitteln und habe kein Verständnis, wenn durch Imitate, Fälschungen oder Kennzeichnungsdefizite der guten Lebensmittelqualität immer wieder ein Bärendienst geleistet werde.

Der DBV fordert die Lebensmittelüberwachung eindringlich auf, die Kontrollen von Schinkenprodukten zu erhöhen. Neben der Sicherheit der Produkte müsse auch die Kennzeichnung engmaschig kontrolliert werden. Sei der angebliche Schinken aus mehreren kleinen Fleischteilen zusammengesetzt, weiche dies von der allgemeinen Verkehrsauffassung über die Beschaffenheit eines Schinkens ab. Dies müsse für die Konsumenten erkennbar sein, zum Beispiel über den Zusatz: "aus Schinkenteilen zusammengesetzt".


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Mai 2010
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Berlin
Tel.: 030 / 31 904 239
Mail: presse@bauernverband.net
Internet: www.bauernverband.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Mai 2010