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VERBRAUCHERSCHUTZ/1103: Honig - Neue Kennzeichnungsregeln sorgen für Klarheit (aid)


aid-PresseInfo Nr. 32 vom 10. August 2011

Honig - Neue Kennzeichnungsregeln sorgen für Klarheit


(aid) - Einige Regeln zur Kennzeichnung von Honig sind geändert worden. So dürfen die Begriffe "kaltgeschleudert" und "wabenecht" nicht mehr verwendet werden, informiert der Deutsche Imkerbund. Seit Jahren setzen sich Imker für eine Überarbeitung der Leitsätze für Honig des Deutschen Lebensmittelbuchs ein, die noch aus dem Jahre 1977 stammen. Nach der neuen Fassung sind die Hinweise "kaltgeschleudert" und "wabenecht" auf dem Etikett nicht mehr erlaubt, weil sie beim Verbraucher eine falsche Vorstellung hervorrufen und eine besondere Qualität vortäuschen. Der Honig befindet sich in Wachswaben und kann nur "kalt" bei Temperaturen von 25-28 Grad Celsius geschleudert werden, da höhere Temperaturen zu Schäden führen würden. Zudem ist Honig von Natur aus "wabenecht", da Honigbienen ihr Sammelgut stets in den Zellen der Waben lagern. Nach den neuen Leitsätzen können besonders schonend geerntete und behandelte Honige mit den Hinweisen "Auslese" und "Premium" beworben werden, falls bestimmte Kriterien erfüllt sind. So darf der Wassergehalt dieser Produkte 18 Prozent nicht überschreiten und sie müssen eine bestimmte Enzymaktivität aufweisen.

Heike Kreutz, www.aid.de

Weitere Informationen:
Mehr über Honig erfahren Sie auf www.was-wir-essen.de in der Rubrik "Lebensmittel von A-Z" oder direkt unter:
www.was-wir-essen.de/abisz/honig.php


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Quelle:
aid-PresseInfo Nr. 32 vom 10. August 2011
Herausgeber: aid infodienst
Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz e. V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. August 2011