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VERBRAUCHERSCHUTZ/1193: Nach Skandal um Pferdefleisch bisher mehr als 2000 Proben (BMELV)


Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 77 vom 07.03.13

Nach Skandal um Pferdefleisch bisher mehr als 2000 Proben

Knapp drei Wochen nach Bekanntwerden von ersten Lieferungen falsch gekennzeichneter Produkte mit Pferdefleisch aus dem europäischen Ausland nach Deutschland haben die Überwachungsbehörden der Bundesländer im Rahmen ihrer Untersuchungen bisher insgesamt 2004 Proben ausgewertet.



Davon wurden 1924 Lebensmittelproben auf DNA-Spuren von Pferdefleisch untersucht. Mittlerweile wurden 126 qualitative Nachweise von Pferde-DNA erbracht, die sich wie folgt auf die Bundesländer verteilen: Berlin (3), Brandenburg (7), Baden-Württemberg (11), Bayern (9), Bremen (5), Hessen (18), Hamburg (4), Nordrhein-Westfalen (42), Mecklenburg-Vorpommern (10), Niedersachsen (9), Saarland (2), Sachsen-Anhalt (6).

Beim überwiegenden Teil der jüngsten positiven Testergebnisse handelt es sich allerdings um die Bestätigung bereits bekannter Fälle und Produkte, die bereits aus dem Handel genommen worden waren. Eine Übersicht dieser Produkte findet sich im Internet unter www.pferdefleisch-rueckrufe.de.

Anders als in Großbritannien oder Frankreich wurden bei den umfangreichen Tests von Pferdefleisch in Deutschland bisher keine Rückstände auf Tierarzneimittel gefunden. Das bestätigen die aktuellen Zahlen der Überwachungsbehörden. Demnach gab es bisher bei insgesamt 80 Proben von regulärem Pferdefleisch keinen positiven Befund auf den Wirkstoff Phenylbutazon. Die Untersuchungen der Länderbehörden dauern an.

Auf das breit angelegte Kontrollprogramm hatten sich die Verbraucherminister von Bund und Ländern am 18. Februar 2013 verständigt. Es ist Teil des nationalen Aktionsplans. Mit der Anzahl und Tiefe der Tests - die EU-Kommission hatte für die Bundesrepublik 150 Analysen angesetzt - geht Deutschland weit über die Vorgaben für das europaweite Screening hinaus.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 77 vom 07.03.13
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
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veröffentlicht im Schattenblick zum 8. März 2013