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VERBRAUCHERSCHUTZ/1224: Lücken bei der Kennzeichnung - Wann ist ein Lebensmittel wirklich vegan? (aid)


aid-Newsletter Nr. 12 vom 19. März 2014

Lücken bei der Kennzeichnung

Wann ist ein Lebensmittel wirklich vegan?



(aid) - Ein Lebensmittel wird als vegan bezeichnet, wenn keinerlei Bestandteile tierischen Ursprungs enthalten sind, weder Fleisch oder Milch, noch Ei oder Honig. Ein Blick auf die Zutatenliste gibt erste Aufschlüsse: Margarine, die auch tierische Fette enthält oder eine Tiefkühl-Gemüsemischung mit Speck kann so jeder Veganer erkennen. Doch im Detail ist die Sache doch etwas komplizierter: Zum Beispiel können natürliche Aromen und Vitamine mit Substanzen tierischen Ursprungs hergestellt werden, ohne dass dies ausgewiesen wird. Auch bei einigen Zusatzstoffen bleibt offen, ob sie mit oder ohne tierische Substanzen hergestellt worden sind. Zu diesen Kandidaten zählen beispielsweise Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren. Verarbeitungshilfsstoffe müssen gar nicht auf der Zutatenliste genannt werden. Daher erfahren Veganer nicht, ob zum Beispiel ein Apfelsaft oder ein Wein mit Hilfe von Gelatine geklärt worden ist. Im Zweifel hilft nur eine Nachfrage beim Hersteller.

Eine rechtsverbindliche Kennzeichnung für vegane Produkte, die den Einkauf erleichtern würde, gibt es bisher weder in Deutschland noch auf EU-Ebene. Und sie ist in den nächsten Jahren auch nicht zu erwarten. Daher nutzen einige Hersteller die Vegan-Siegel der Europäischen Vegetarier-Union ("V-Label") oder der Vegan Society England ("Vegan-Blume"). Andere drucken eigene Siegel auf die Verpackung. In solchen Fällen wissen Verbraucher jedoch nicht, welche Kriterien angelegt werden. So kommt es gelegentlich zu Verwirrung. Zum Beispiel, wenn als vegan ausgelobte Produkte zusätzlich einen Warnhinweis für Allergiker enthalten, der auf tierische Produkte hinweist, wie "Kann Spuren von Fischeiweiß enthalten". So geschehen 2012 mit den Gemüsestäbchen von Iglo. Nach Protesten von Veganern, die das als Widerspruch empfanden, entschloss sich das Unternehmen, auf den Schriftzug "vegan" zu verzichten.

Dabei ist selbst unter Veganern umstritten, ob solche technisch unvermeidbaren Spuren, die nicht einmal bei jedem Produkt mit Warnhinweis enthalten sein müssen, akzeptabel sind oder nicht. Für den einen sind sie hinnehmbar, für den anderen unerträglich. Bei einer nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen sagten im 2013 61 Prozent der Teilnehmer, dass vegan für sie bedeute, dass keine Bestandteile vom Tier verwendet werden. 36,5 Prozent reicht es jedoch nicht, wenn Hersteller auf tierische Zutaten verzichten. Sie gehen auch davon aus, dass keine versehentlichen oder technisch unvermeidbaren Spuren tierischen Ursprungs vorhanden sind und dass der Anbieter auch keine Aromen, Zusatz- oder Hilfsstoffe auf tierischer Basis einsetzt.

Katja Niedzwezky, www.aid.de

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Quelle:
aid-Newsletter 12 vom 19.3.2014
Herausgeber: aid infodienst
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53123 Bonn
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. März 2014