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ASYL/1173: Ausreisepflicht - Bundesrat darf Gesetz nicht zustimmen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 2. Juni 2017

Ausreisepflicht: Bundesrat darf Gesetz nicht zustimmen

PRO ASYL: Gesetz öffnet Tür und Tor für überfallartige Abschiebungen


PRO ASYL fordert die Bundesländer auf, heute im Bundesrat Einspruch gegen das »Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht« zu erheben. Den Entwurf hat der Bundestag in großer Entscheidungshektik beschlossen. »Dieses Gesetz ist unverhältnismäßig und rechtsstaatlich inakzeptabel«, sagte Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL. Das Gesetz schafft den Nährboden für eine exzessive Auslegung des gestrigen Beschlusses der Bundesregierung. Nirgends ist definiert, was die Bundesregierung unter »Gefährder« versteht. Nebulös ist auch, wie der Begriff »Straftäter« angewandt wird.

PRO ASYL fordert, die Abschiebungen nach Afghanistan generell auszusetzen. »Es gibt ein Recht auf Leben, und zwar auch für straffällig Gewordene«, sagte Burkhardt. Er kritisierte, dass die Behörden nicht offenlegten, was sie unter dem Begriff Straftäter verstünden. »In der Öffentlichkeit herrscht der Eindruck, es geht um Schwerkriminelle - faktisch legt jedes Bundesland den Begriff »Straftäter« aber anders aus.« Ebenso dehnbar ist der Begriff der »Ausreisepflichtigen, die hartnäckig ihre Mitwirkung an der Identitätsfeststellung verweigern«. Schutzsuchenden ohne Pass würde das pauschal unterstellt werden können.

Der Gesetzentwurf ebnet den Weg für Überraschungsinhaftierungen und - abschiebungen. Besonders gravierend ist die geplante Abschaffung der einmonatigen Widerrufsfrist nach über einjähriger Duldung für bestimmte Personengruppen (Änderung § 60a Abs. 5 AufenthG). Im Kern heißt das, dass Personen, die sich über einen längeren Zeitraum in Deutschland aufhalten, ganz ohne vorherige Ankündigung abgeschoben werden können - z.B. nachts oder während der Arbeit. Für langjährig Geduldete bedeutet dies eine ständige Ungewissheit und den darauffolgenden Schock vor einer überraschenden Rückführung. Solche Abschiebungen sind unverhältnismäßig, zumal ein erheblicher Teil der langjährig Geduldeten Chancen auf einen legalen Aufenthalt in Deutschland hätte - beispielsweise nach der Bleiberechtsregelung in §§ 25a, 25b AufenthG für gut integrierte Jugendliche und Heranwachsende sowie bei nachhaltiger Integration. Diese Regelungen haben allerdings bisher kaum gegriffen. Auch der Zugang zu Rechtsbeistand wird durch die Neuregelungen fast unmöglich gemacht.

Durch das Gesetz wird die Möglichkeit eröffnet, eine »Lagerpflicht« in Erstaufnahmeeinrichtungen für bis zu zwei Jahren einführen zu können - mit weitreichenden Einschränkungen: Der Aufbau sozialer Kontakte wird verhindert, was wiederum die Unterstützung im eigentlichen Asylverfahren erschwert. Ohne Kontakte kann kaum eine Begleitung bei Anhörungen stattfinden, es kann schwerer Hilfe bei der Suche von geeigneten RechtsanwältInnen, bei Petitionen oder vor der Härtefallkommission geben. Auch wird jegliche Integration bis zu zwei Jahre verhindert, da beispielsweise ein dauerhaftes Arbeits- und Berufsausbildungsverbot besteht (§ 61 AsylG). Art. 15 der EU-Aufnahmerichtlinie sieht jedoch vor, nach neun Monaten Zugang zum Arbeitsmarkt zu gewähren. Selbst Kinder werden von der »Lagerpflicht« in den Erstaufnahmen nicht ausgeschlossen, was zu besonders psychischen und physischen Belastungen führt, einen Schulzugang in manchen Ländern unmöglich macht und somit sowohl gegen europarechtliche Vorgaben als auch gegen die UN-Kinderrechtskonvention verstößt. Bis heute ist die gesonderte Unterbringung vulnerabler Personen flächendeckend nicht gewährleistet.

Neben diesen Gesichtspunkten haben PRO ASYL, Kirchen, Wohlfahrts- und Fachverbände sowie weitere Organisationen mehrfach gravierende Bedenken hinsichtlich der Verfassungskonformität des Gesetzes erhoben, die im Gesetzgebungsprozess nur unzureichend berücksichtigt wurden (siehe Sachverständigen-Stellungnahme von PRO ASYL vom 22.03.2017 zum Gesetzentwurf der Bundesregierung (BR-Drucksache 179/17)[1].


Anmerkung:
[1] https://www.proasyl.de/wp-content/uploads/2015/12/2017-03-23-Sachverständigen-Stellungnahme-PRO-ASYL-Gesetzentwurf-zur-besseren-Durchsetzung-der-Ausreisepflicht.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 2. Juni 2017
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. Juni 2017

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