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ASYL/1275: Niedersachsen - Landesregierung stellt Beratung für Abschiebungshaftgefangene ein (Flüchtlingsrat NI)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - Pressemitteilung vom 8. Juni 2018

Landesregierung stellt Beratung für Abschiebungshaftgefangene ein


Die niedersächsische Landesregierung stellt die Finanzierung der Beratung für Abschiebungshaftgefangene zu Ende Juli 2018 ein - und dies, obwohl sich ca. 44 % der Inhaftierungen als rechtswidrig erwiesen haben. "Unsere Beratung hat erhebliche strukturelle Mängel bei der Inhaftierung Geflüchteter zum Zwecke der Abschiebung aufgedeckt. Eine Fehlerquote in der gerichtlichen Entscheidungspraxis von nahezu 50 % ist eines Rechtsstaates unwürdig und müsste sowohl in der Politik als auch in Justiz und Verwaltung sämtliche Alarmglocken schrillen lassen", so Muzaffer Öztürkyilmaz, Referent für Abschiebungshaft beim Flüchtlingsrat Niedersachsen.

Doch anstatt diese enormen Missstände anzuerkennen, ihre Ursachen zu analysieren und rasch zu beheben, stellt die Landesregierung die Förderung ein und verwehrt den Gefangenen fortan eine unabhängige Rechtsberatung. "Sie erweckt damit den Eindruck, dass sie der unrechtmäßigen Inhaftierung von Ausländer_innen zumindest gleichgültig gegenübersteht und auch künftig lieber nicht mehr mit derart beschämenden Fakten im Bereich der Abschiebungshaft konfrontiert werden möchte", so Öztürkyilmaz weiter.

Der Flüchtlingsrat Niedersachsen hat die in der Landesarbeitsgemeinschaft für freie Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e.V. vertretenen Verbände angesprochen und darum gebeten, gemeinsam nach Lösungen und alternativen Finanzierungsmöglichkeiten zu suchen, sollte sich die neue Landesregierung in dieser Frage nicht mehr bewegen.

Hintergrund:

Das niedersächsische Justizministerium finanziert seit 01.08.2016 das Projekt "Beratung in Abschiebungshaft" des Flüchtlingsrats Niedersachsen. Im Rahmen des Projekts haben alle Abschiebungshaftgefangenen Zugang zu einer fachlichen und unabhängigen Beratung.

Das Abschiebungshaftgefängnis in Langenhagen wird nicht nur von Niedersachsen, sondern auch von anderen Bundesländern zum Vollzug der Abschiebungshaft genutzt. Einerseits ist dies der Fall, weil (noch) nicht alle Bundesländer über eigene Abschiebungshafteinrichtungen verfügen (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) und andererseits, weil die vorhandenen Inhaftierungskapazitäten vor Ort oftmals erschöpft sind (Bayern, Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen).

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Quelle:
Flüchtlingsrat Niedersachsen e.V.
Röpkestr. 12, 30173 Hannover
Telefon: 0511/98 24 60 30, Fax: 0511/98 24 60 31
Mo-Fr: 10.00 bis 12.30, Di+Do: 14.00 bis 16.00
E-Mail: nds@nds-fluerat.org
Internet: www.nds-fluerat.org


veröffentlicht im Schattenblick zum 9. Juni 2018

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