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ASYL/1279: Sicherung der Qualität der Asylverfahren sollten zentrale Bestandteile des Regierungshandelns sein (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 19. Juni 2018

Weltflüchtlingstag:
Sicherung der Qualität der Asylverfahren, Identifikation besonders Schutzbedürftiger und Integration sollten zentrale Bestandteile des Regierungshandelns sein


Berlin. Anlässlich des Weltflüchtlingstags am 20. Juni erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

"Die Bundesregierung hat im Koalitionsvertrag ihr Bekenntnis zum Grundrecht auf Asyl und zu ihren Verpflichtungen der Genfer Flüchtlingskonvention, der Europäischen Menschenrechtskonvention und der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt. Damit bekennt sie sich zum Flüchtlingsschutz und zu den Menschenrechten von Flüchtlingen. Die gegenwärtige politische Debatte zeigt hingegen ein anderes Bild: Hier ist nicht mehr von Schutzgewährung, Rechten und Integration, sondern nur noch von Zurückweisung, Missbrauch und Abschiebung die Rede.

Menschenrechte stehen allen Menschen zu - jederzeit und überall. Die verbrieften Rechte Schutzsuchender sollten in der Debatte in den Mittelpunkt gerückt werden. Auch für die angestrebte europäische Lösung für ein gerechtes Verfahren zur Verteilung von Asylsuchenden sollten die Menschenrechte der Maßstab sein.

Angesichts der globalen Lage - die Fluchtursachen in Kriegs- und Krisenländern bestehen fort, und die Zahl der vom UN-Flüchtlingshilfswerk) weltweit erfassten Flüchtlinge ist unvermindert auf Rekordhöhe - ist es zynisch, wenn europäische Staaten beginnen, den Erfolg von Flüchtlingspolitik daran zu messen, dass sie möglichst wenige Schutzsuchende in ihr Land lassen.

In Deutschland muss die Sicherung der Qualität der Asylverfahren und -entscheidungen angegangen werden. Wir brauchen nicht nur schnelle, sondern vor allem gute Asylverfahren. Einen wichtigen Beitrag dazu kann eine unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung von Schutzsuchenden leisten. Die Gewährleistung fairer und ergebnisoffener Asylverfahren zur Prüfung des individuellen Rechts auf Schutz sowie effektiver gerichtlicher Überprüfung sind eine rechtsstaatliche Errungenschaft. Die einseitige Fokussierung auf die Verfahrensbeschleunigung und Durchsetzung negativer Asylentscheidungen und Abschiebungen stellt die Ergebnisoffenheit der Verfahren hingegen in Frage.

Zudem müssen besonders schutzbedürftige Flüchtlinge, etwa traumatisierte Menschen, Opfer von sexualisierter Gewalt und Menschenhandel, unbegleitete Minderjährige und Geflüchtete mit Behinderungen systematisch bereits in den Erstaufnahmeeinrichtungen identifiziert werden, damit sie angemessen untergebracht und versorgt werden können und ihre Schutzbedürftigkeit in den Verfahren berücksichtigt wird.

Nach wie vor ist es eine zentrale politische Herausforderung, durch frühzeitige und zugängliche Angebote die Integration und Teilhabe geflüchteter Menschen zu ermöglichen."



Weitere Informationen:

FAQ Zurückweisungen von Flüchtlingen an der Grenze: Fragen und menschenrechtliche Antworten:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/zurueckweisungen-von-fluechtlingen-an-der-grenze-fragen-und-menschenrechtliche-antworten/

FAQ Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte:
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/asylflucht/familiennachzug/faq-familiennachzug/

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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Juni 2018
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Juni 2018

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