Schattenblick → INFOPOOL → POLITIK → FAKTEN


ASYL/1446: Das Paktieren mit Erdoğan auf dem Rücken Schutzsuchender beenden (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 24. Januar 2020

Vor der Merkel-Reise in die Türkei

PRO ASYL fordert, das Paktieren mit Erdoğan auf dem Rücken Schutzsuchender zu beenden!


Vor dem Treffen von Kanzlerin Merkel und dem türkischen Präsident Erdoğan fordert PRO ASYL, das Paktieren mit der Türkei auf dem Rücken schutzsuchender Menschen zu beenden. Die Türkei ist kein Land, in dem Verfolgte Schutz finden und Rechte von Flüchtlingen geachtet werden. »Die Türkei entfernt sich weiterhin in rasanter Geschwindigkeit von rechtstaatlichen Standards und demokratischen Werten. Erdoğans Politik verstößt gegen das Völkerrecht und verletzt Menschenrechte von Flüchtlingen«, sagt Günter Burkhardt, Geschäftsführer von PRO ASYL.

Die Befürchtung von PRO ASYL, dass mit Deals wie der sogenannten EU-Türkei-Erklärung die Flucht aus Kriegs- und Krisengebieten massiv erschwert wird, hat sich bestätigt:

1. Die Flucht aus Hauptherkunftsländern wie Syrien und Afghanistan wird systematisch geblockt. An der türkisch-iranischen Grenze entsteht eine 144 Kilometer lange Grenzmauer. Die türkisch-syrische Grenze ist bereits seit 2015 nur in Ausnahmefällen passierbar; auch entlang dieser Grenze steht eine Mauer. Immer wieder wird von Schüssen aus der Türkei auf Schutzsuchende berichtet.

Aktuell sind im türkischen Grenzgebiet Haftzonen geplant, in denen Schutzsuchende bis zum Ende ihres Verfahrens festgehalten werden sollen. Wie diese Verfahren aussehen sollen, ist unklar, wie lange die Menschen dort längstens festgehalten werden dürfen, welche Rechte sie haben, ebenfalls. Es droht das de facto Verschwinden von Flüchtlingen in diesen Haftzonen an der Grenze auf Jahre - ein menschenrechtliches Niemandsland.

2. Die Türkei schreckt nicht davor zurück, Menschen in Kriegs- und Krisengebiete wie Syrien und Afghanistan abzuschieben und hat dies bereits vielfach getan. Dies ist eine Verletzung des völkerrechtlichen Abschiebungsverbots (Refoulement). Nach dem kriegerischen Einmarsch in Nordsyrien unter Bruch des Völkerrechts und der Vertreibung hunderttausender dort lebender Menschen will die Türkei zudem dort syrische Geflüchtete zwangsansiedeln bzw. hat bereits damit begonnen.

3. Mit teils brutaler Gewalt wird die Flucht aus der Türkei Richtung Europa über Land- und Seegrenze verhindert.

Zusätzlich ist die Türkei selbst ein Verfolgerstaat. Erdoğans repressiver Staatsapparat führt zu Fluchtbewegungen aus der Türkei heraus. Das Land gehört mittlerweile zu den Top 3 Hauptherkunftsländern bei Asylerstanträgen in Deutschland: 2019 stellten rund 10.800 türkische Staatsangehörige erstmals einen Asylantrag. Die Schutzquote für inhaltlich geprüfte Anträge türkischer Asylsuchender beträgt rund 53 Prozent. Bei den Anerkennungen wurde größtenteils Asyl nach 16a Grundgesetz (770) und Schutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention (4.871) gewährt. Eine solche Anerkennungsquote spricht nicht nur Bände über die Verfolgungssituation für die Betroffenen in der Türkei, sondern auch über die Einhaltung von Recht und Gesetzen innerhalb des Landes.

Dass die EU und die Bundesregierung vor diesem Hintergrund Erdoğan weiter als Partner hofieren, ist nicht hinnehmbar.


Hintergrund
Die Türkei ist kein »sicherer Drittstaat« für Flüchtlinge

Mit der EU-Türkei Erklärung vom März 2016 ist die Lage von Flüchtlingen in der Türkei in den Fokus gerückt. Für sie soll die Türkei angeblich ein »sicherer Drittstaat« sein, obwohl die Türkei weder die Genfer Flüchtlingskonvention ohne Einschränkung ratifiziert hat noch das Non-Refoulement-Gebot einhält (siehe unten). Damit sind die Voraussetzungen der EU-Asylverfahrensrichtlinie für die Anwendung des Konzeptes des »sicheren Drittstaats« nicht erfüllt. Eine Beurteilung der Lage von Flüchtlingen wird zudem durch die schlechte Menschenrechtslage in der Türkei erschwert, da für Menschenrechtsorganisationen öffentliche Kritik oder das Anprangern von Missständen nicht mehr möglich ist.

Verletzungen des Grundsatzes der Nicht-Zurückweisung

Der Grundsatz der Nicht-Zurückweisung wird durch die Türkei systematisch verletzt. Gemäß dem Notstandsdekret 676 vom Oktober 2016, das 2018 größten Teils ins ordentliche Recht übernommen wurde, können Schutzsuchende aus Gründen der öffentlichen Ordnung, öffentlichen Sicherheit oder Terrorismus zu jeder Zeit während und nach dem Verfahren abgeschoben werden. Die Zuordnung ist willkürlich: Bereits das Arbeiten ohne Arbeitserlaubnis wird als Gefahr der nationalen Sicherheit bewertet, Kleinkinder und alte Menschen werden als Mitglieder von Terrororganisation eingestuft. Sie werden mit einem Sicherheitscode belegt, erhalten eine Rückkehranordnung, werden inhaftiert und sogar abgeschoben.

Für Istanbul wurde vom Gouverneur im Juli 2019 angekündigt, dass nicht in Istanbul registrierte Syrer bis zum 20. August 2019 - in der Folge mehrfach verlängert - Zeit haben, die Stadt zu verlassen. Ansonsten würden sie in die Region ihrer Registrierung oder sogar nach Syrien abgeschoben werden. Laut übereinstimmenden Medienberichten fanden solche Abschiebungen statt, was auch von der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch durch eigene Recherchen bestätigt wurde. Berichte der türkischen Regierung, wonach nur Straftäter nach Syrien abgeschoben werden, oder Ausreisen auf Basis freien Willens erfolgen, werden durch zahlreichen NGO-Berichte und journalistische Recherchen wiederlegt.

Die Anzahl der Abschiebungen in die Kriegsregion Idlib wird von mehreren Hunderten bis zu über Tausend geschätzt. Diese Abschiebungen verstoßen gegen das Non-Refoulement-Gebot. Auch wenn die Intensität der Kontrollen in den Folgemonaten abgenommen hat, ist das Gefühl der Angst geblieben. Viele Flüchtlinge meiden seither die Straße.

*

Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 24. Januar 2020
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Januar 2020

Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang