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ASYL/1454: 18 Monate Gnadenkontingent beim Familiennachzug - Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt (Flüchtlingsrat Niedersachsen)


Flüchtlingsrat Niedersachsen - 28. Februar 2020

18 Monate Gnadenkontingent beim Familiennachzug:
Nicht einmal der Minimalkonsens wird erfüllt


Die Visaerteilungen für Familienangehörige von subsidiär Schutzberechtigten schleppen sich über Jahre hin. Nach 18 Monaten Gnadenkontingent ist klar: Die Bundesregierung kommt nicht einmal dem veranschlagten Minimalkonsens nach. Tausende geflüchtete Familien leben seit Jahren getrennt und warten weiter auf ein Visum.

Eineinhalb Jahre nach der de facto Abschaffung des Rechtsanspruchs und der Einführung eines Gnadenrechts bei der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten (sog. »Familiennachzugsneuregelungsgesetz«) wird deutlich: Die Bundesregierung hält nicht einmal den politisch getroffenen Minimalkonsens ein. Die Große Koalition hatte sich nach einem langen Streit in einem Kompromiss auf ein monatliches Gnadenkontingent nach Ermessen von 1.000 Visa für Angehörige dieser Personengruppe geeinigt. Ein Fünftel des Kontingents nicht erfüllt

18 Monate nach Inkrafttreten der Regelung zeigt sich: Genau 20 Prozent, also ein Fünftel des versprochenen Visakontingents wurden bisher nicht ausgeschöpft.

Nach 18 Monaten haben die deutschen Auslandsvertretungen von den politisch versprochenen 18.000 möglichen Visa bis Ende Januar 2020 erst 14.404 Visa erteilt (2018: 2.612, 2019: 11.133 laut Plenarprotokoll 15. Januar 2020, Januar 2020: 659 laut Auskunft des Auswärtigen Amtes).

Schutzbedürftige bleiben außen vor

Im gleichen Zeitraum wurden aber selbst besonders schutzbedürftige Gruppen auf hartherzige Art und Weise vom Visumverfahren ausgeschlossen:

• minderjährige Geschwister von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, denen die gemeinsame Einreise mit ihren Eltern nach Deutschland verwehrt wird.

• Kinder, die während der 2,5 jährigen vollständigen Aussetzung der Familienzusammenführung zu subsidiär Schutzberechtigten vom Frühjahr 2016 bis Sommer 2018 die Volljährigkeit erreicht haben.

Leid der Familien setzt sich fort

Das durch die langen Familientrennungen erzeugte Leid der bisher ausgeschlossenen Familien ist unermesslich. Die Bundesregierung versucht den Eindruck zu vermitteln, sie habe die Probleme beim Familiennachzug gelöst. Das ist aber falsch: Es gibt in Deutschland Familien, die seit Jahren darauf warten, wieder zusammenleben zu können. Diese Situation ist für die Betroffenen unerträglich.

Visa-Zahlen gehen nach unten

Schon seit Sommer 2019 kann auf Basis der Zahlen des Auswärtigen Amtes festgestellt werden, dass die monatlich erteilten Visa signifikant unter den versprochenen 1.000 liegen. Zuletzt hat das Auswärtige Amt im Januar 2020 sogar nur 659 Visa erteilt.

Bürokratie und Bremsklötze

Das bewusst als bürokratischer Dschungel gestaltete Verfahren wird weiterhin nicht entschlackt. Beteiligt sind Auslandsvertretungen, teilweise unterstützt durch die Internationale Organisation für Migration (IOM), kommunale Ausländerbehörden und Bundesverwaltungsamt.

Die jüngsten Zahlen des Auswärtigen Amtes zeigen, dass der Bremsklotz bei der Antragsbearbeitung derzeit deutlich bei den beteiligten kommunalen Ausländerbehörden in den Bundesländern liegt. Während in den ersten achtzehn Monaten der Neuregelung bereits 20.645 Visaanträge von den deutschen Auslandsvertretungen an die kommunalen Ausländerbehörden weitergeleitet wurden, bearbeiteten diese im gleichen Zeitraum nur 14.708 Anträge und leiteten diese zum Bundesverwaltungsamt zur abschließenden Prüfung weiter.

Tausende Familien weiter getrennt

Weiterhin warten allerdings 22.000 Familienangehörige auf einen Termin. Den deutschen Auslandsvertretungen liegen nach Angaben des Auswärtigen Amtes so viele unbearbeitete Terminanfragen vor (vgl. Antwort der Bundesregierung auf Anfrage, Sitzung des Deutschen Bundestages, 15. Januar 2020) Mehr Personal - und Recht auf Familie wiederherstellen

Es wäre dringend erforderlich, dass die Bundesregierung gemeinsam mit den Innenministerien der Bundesländer ernsthaft auf eine Beschleunigung der Verfahren hinwirkt. Gleichzeitig muss die Bundesregierung das Auswärtige Amt so ausstatten, dass mindestens doppelt so viele Antragsverfahren monatlich aufgenommen werden können als bisher. Letztendlich hilft aber nur die vollständige Wiederherstellung des Rechts auf Familienleben auch für subsidiär Geschützte.

Wir erinnern uns: Die Abschaffung des Rechtsanspruchs basierte auch auf weit verbreiteten abwegigen Prognosen der Bundesregierung über die Zahl der nachziehenden Angehörigen, die sich allerdings faktisch als deutlich geringer herausstellte.

Karim Alwasiti/akr

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Quelle:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2020

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