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ASYL/821: Syrienflüchtlinge - Erste Bundesländer schaffen Landesaufnahmekontingente (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 29. August 2013

Syrienflüchtlinge: Erste Bundesländer schaffen Landesaufnahmekontingente

PRO ASYL begrüßt die Initiativen zur Aufnahme syrischer Flüchtlinge



Als erste Bundesländer haben Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Schleswig Holstein einen Bundestagsbeschluss vom 28. Juni 2013 umgesetzt und eine Landesregelung zur Aufnahme von Syrern geschaffen. Ebenso hat Baden-Württemberg angekündigt, ein Aufnahmekontingent - allerdings auf 500 Personen begrenzt - zu schaffen.

PRO ASYL begrüßt die Initiative angesichts der sich dramatisch zuspitzenden Situation in Syrien. PRO ASYL sieht es als Armutszeugnis an, dass sich die anderen EU-Staaten bislang nicht an einer humanitären Aufnahmeaktion beteiligen. Lediglich in der Schweiz wird aktuell über ein Kontingent beraten.

Nach wie vor erreichen PRO ASYL und die Flüchtlingsräte der Bundesländer Anrufe besorgter Syrer, die Familienangehörigen helfen wollen. Viele der Anfragenden erfüllen die Voraussetzungen für die Aufnahme im Rahmen des 5000er Kontingentes des Bundes nicht. Dieses sieht u.a. vor, dass eine Registrierung der Flüchtlinge beim UNHCR im Libanon bereits zum Ende März 2013 hätte vorliegen müssen. Viele der Gestrandeten halten sich in der Türkei auf. Um hier wirksam Hilfe zu leisten, sind die Aufnahmekontingente der Länder ein überaus wichtiges Instrument.

Die Bundesregierung hatte den Bundesländern zugesagt, das Einvernehmen nach § 23 Abs. 1 AufenthG zu erteilen, "damit diese Länder in Ergänzung zur Aufnahmeanordnung des Bundes ggf. eigene Aufnahmeanordnungen für Familienangehörige von Syrern erlassen können", wie es im Bundestagsbeschluss hieß.

PRO ASYL fordert die Länder, die sich bisher noch nicht erklärt haben, auf, sich an der Aufnahmeaktion zu beteiligen. Unter den Flächenstaaten richtet sich der Blick auf Nordrhein-Westfalen, wo viele Syrerinnen und Syrer leben. Bisher entsteht der Eindruck, dass sich die CDU-regierten Bundesländer einer Umsetzung bis auf Weiteres verweigern wollen. Ein fatales Signal angesichts der großen Not syrischer Flüchtlinge in den Erstaufnahmestaaten und in Syrien selbst.

Bei der Ausgestaltung der Aufnahmekontingente sollten Verpflichtungserklärungen für den Lebensunterhalt ihrer Angehörigen keine zwingende Anforderung sein. Die Länder, die bereits Aufnahmeanordnungen beschlossen haben, sehen eine solche private Haftung der Angehörigen vor. PRO ASYL befürchtet, dass dadurch nur wohlhabende Syrer in Deutschland in der Lage sein werden, ihre Angehörigen zu sich zu holen. Humanität darf jedoch nicht allein vom Geldbeutel abhängen.

Ebenso dürfen bei der Umsetzung nicht überzogene bürokratische Anforderungen gestellt werden - etwa beim Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses oder der Beschaffung von Reisedokumenten.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 29. August 2013
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veröffentlicht im Schattenblick zum 30. August 2013