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ASYL/887: Von Taliban bedrohte Bundeswehr-Helfer appellieren an deutsche Öffentlichkeit (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 25. Juli 2014

Afghanische Dolmetscher aus dem Camp Marmal in Afghanistan wenden sich an die deutsche Öffentlichkeit: »Wir brauchen Schutz«



Afghanische Dolmetscher, die für die Bundeswehr arbeiten, wenden sich mit dem beigefügten Aufruf an die deutsche Öffentlichkeit. Sie bitten darum, Druck auf die Verantwortlichen zu machen, damit ihre Aufnahme in Deutschland zugelassen wird. PRO ASYL dokumentiert den uns zugesandten Aufruf hier im Wortlaut und ungekürzt lediglich mit wenigen orthografischen Korrekturen (http://is.gd/Cj9T3E).

Zum Hintergrund: Bei den PRO ASYL nicht persönlich bekannten Unterzeichnern des Aufrufs handelt es sich um Dolmetscher und afghanisches Sicherheitspersonal des bei Mazar-i-Sharif gelegenen größten Bundeswehr-Camps in Afghanistan. Seit langem ist bekannt, dass Helfern der Bundeswehr Racheakte der Taliban drohen. Nach langem Zögern schuf die Bundesregierung ein Aufnahmeprogramm, das jedoch nur einem Teil der Betroffenen Schutz bietet.

Die Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland erfolgt nach einer vorherigen Prüfung, ob und in welchem Maße afghanische Ortskräfte gefährdet sind, wenn sie zuvor bei ihren Dienststellen eine sog. Gefährdungsanzeige gestellt haben. Die Kriterien für diese Prüfung bleiben unklar, auch wenn die Bundeswehr vor einiger Zeit den Kreis derer, die aufgrund ihrer Gefährdung aufgenommen werden können, ausgedehnt hat. Unterschieden wird zwischen konkret gefährdeten Personen, denen die Aufnahme in Deutschland ermöglicht wird. Hinzu kommen seit einiger Zeit auch latent Gefährdete. Abgelehnt wird die Aufnahme in den Fällen, in denen die deutsche Seite keine Gefährdung zu erkennen vermag.

Das Verfahren findet in einer vorrechtlichen Grauzone statt. Wer abgelehnt wird, erhält lediglich einen lapidaren Ablehnungsbescheid, in dem weder die Gründe für die Ablehnung genannt werden noch eine Rechtsmittelbelehrung enthalten ist. Es besteht also keine Chance, gegen den Bescheid mit Aussicht auf Erfolg zu klagen. Jeder Ausländer, dem ein Visum für Deutschland durch eine deutsche Auslandsvertretung versagt wird, kann dagegen klagen. Die bedrohten Helfer der Bundeswehr werden dagegen per Formbrief im Vorfeld abgespeist. Das Verfahren muss auf den Prüfstand der Rechtsstaatlichkeit (siehe dazu auch die rechtlichen Einschätzungen von RA Victor Pfaff: http://is.gd/noDcMe).

Bislang hat das Verteidigungsministerium in etwa einem Drittel der Fälle einer Aufnahme afghanischer Ortskräfte in Deutschland zugestimmt. Bis Mitte Juli hatten nach Medienberichten 937 Ortskräfte einen Antrag auf Aufnahme gestellt. 908 seien bereits bearbeitet und 313 bewilligt. In allen übrigen 595 Fällen habe die Gefährdung nicht den Kriterien für die Aufnahme entsprochen.

Die Zunahme der Anschläge der Taliban in Afghanistan und die vielen zivilen Opfer führten dazu, dass die Ortskräfte vor dem Hintergrund des Abzuges der internationalen Truppen immer mehr befürchten, ins Visier ihrer Verfolger zu geraten.

PRO ASYL fordert seit längerem die Aufnahme der afghanischen Ortskräfte unabhängig von einer individuellen Gefährdungsprüfung, die praktisch kaum möglich ist. Die Taliban - ein Sammelbegriff für einen Teil der regierungsfeindlichen Kräfte - haben immer erkennen lassen, dass sie jede Form der Zusammenarbeit mit ausländischen Streitkräften als bestrafungswürdige Kollaboration sehen.

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 25. Juli 2014
Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge e.V.
Postfach 160 624, 60069 Frankfurt/M.
Telefon: +49 069 - 23 06 88, Fax: +49 069 - 23 06 50
E-Mail: proasyl@proasyl.de
Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Juli 2014