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ASYL/918: Milliarden-Deal auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. November 2014

AsylbLG: Milliarden-Deal auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen

- Bundesrat stimmt Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zu
- Zustimmung von SPD und Grüne mit Finanzzusagen des Bundes erkauft



Heute hat der Bundesrat der Novelle des Asylbewerberleistungsgesetzes zugestimmt. Die Zustimmung war möglich geworden, da die Bundesregierung den Ländern zugesagt hatte, sie mit einer Milliarde Euro bei der Flüchtlingsaufnahme zu unterstützen (Link zur Bund-Länder-Einigung s.u.).

Im Bundesrat waren zuvor erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen die AsylbLG-Novelle geäußert worden. Eine Ablehnungsfront von grün und links mitregierten Bundesländern hätte das AsylbLG noch verhindern können. Die Bundesregierung hatte daher den Bundesländern eine Milliarde Euro für die Versorgung von Flüchtlingen in den Jahren 2015 und 2016 in Aussicht gestellt, diese finanziellen Hilfen jedoch an eine Zustimmung des Bundesrates zum AsylbLG geknüpft. Diese Strategie ist nun aufgegangen.

Damit werden Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin von der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen bleiben. Nur bei "akuter" oder "schmerzhafter" Erkrankung besteht ein Leistungsanspruch, die Behandlung von chronischen Erkrankungen und Behinderungen liegt weiterhin im behördlichen Ermessen. Behauptungen, dass Verbesserungen im Bereich der Gesundheitskarten durchgesetzt wurden, sind unzutreffend, da es den Ländern bereits jetzt rechtlich möglich ist, Flüchtlinge über Gesundheitskarten statt Krankenscheine zu versorgen.

Der Bundesrat hatte zudem noch vor wenigen Wochen gefordert, dass Personengruppen mit einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Anwendungsbereich des AsylbLG herausgenommen werden sollten - mit der Folge, dass sie Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hätten. Auch dieses Anliegen ist nun dem Deal zum Opfer gefallen.

Das neue AsylbLG sieht zudem verfassungswidrige Leistungskürzungen vor. Flüchtlinge, denen vorgeworfen wird, zum Zweck des Leistungsbezugs eingereist zu sein oder nicht ausreichend an ihrer eigenen Abschiebung mitzuwirken, sollen die Leistungen auf ein Niveau unterhalb des Existenzminimums gekürzt werden können. Eine Einladung zur Willkür.

PRO ASYL fordert die Abschaffung der verminderten Sonderleistungen und die Versorgung von Flüchtlingen nach den Sozialgesetzbüchern.

"Dieser Deal geht auf Kosten der Gesundheit von Flüchtlingen", erklärt Bernd Mesovic, stellv. Geschäftsführer von PRO ASYL, "Die Länder haben sich ihre verfassungsrechtlichen Bedenken abkaufen lassen".


Die Bund-Länder-Einigung ist abrufbar unter:
http://www.proasyl.de/fileadmin/fm-dam/NEWS/2014/20141128_AsylbLG_Deal.pdf

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 28. November 2014
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 30. November 2014