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ASYL/934: Vorrang des Kindeswohls statt Quoten-Verteilung von Flüchtlingskindern (Pro Asyl)


Pro Asyl - Presseerklärung vom 25. Februar 2015

Vorrang des Kindeswohls statt Quoten-Verteilung von Flüchtlingskindern

- BMFSFJ stellt Gesetzentwurf zur Verteilung von unbegleiteten Flüchtlingskindern vor
PRO ASYL und BUMF: Aufnahmekonzepte erarbeiten und Gelder verteilen, statt Kinder umherschieben


Der Gesetzgeber plant unbegleitete minderjährige Flüchtlinge - wie Erwachsene - über eine Quotenregelung bundesweit zu verteilen. Bisher gilt das Prinzip der Unterbringung am Ankunftsort. Am 24. Februar wurden im Familienministerium (BMFSFJ) die Eckpunkte eines entsprechenden Gesetzes präsentiert. Durch die Neuregelung erhofft man sich eine Entlastung für Großstädte - die Leidtragenden wären die Flüchtlingskinder.

"Anstatt Flüchtlingskinder deutschlandweit umherzuschieben, sollte ein Aufnahmekonzept mit tragfähigem Finanzausgleich geschaffen werden um Jugendlichen und Kommunen gerecht zu werden," kritisiert Thomas Berthold vom BUMF. UMFs sollten dort untergebracht werden, wo sie eine bedarfsgerechte Infrastruktur vorfinden (Therapeutische Einrichtungen, Beschulungsangebote, Beratung etc.). Hierzu muss der Vorrang des Kindeswohls Anwendung finden. "Die Berücksichtigung der individuellen Situation eines jeden einzelnen Jugendlichen darf nicht hinter die Erfüllung einer statistischen Quote zurücktreten," erklärt Marei Pelzer von PRO ASYL.

Der Aufbau pädagogisch geeigneter Hilfsstrukturen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge hat dort, wo es sie heute gibt, Jahre gedauert. Es besteht kein Grund zur Hoffnung, dass sie andernorts allein deshalb in kürzester Zeit aus dem Boden gestampft werden, weil eine Quotenzuweisung erfolgt.

Vor allem braucht es daher ein Aufnahmekonzept, in dem der Gesetzgeber festlegt, wie unbegleitete Minderjährige untergebracht, betreut und versorgt werden, damit Jugendliche deutschlandweit gute Aufnahmebedingungen finden. Die bisherige Flickschusterei und die unterschiedliche Aufnahmequalität führen dazu, dass unbegleitete Minderjährige nur an wenigen Orten in Deutschland verbleiben und einzelne Kommunen am Rande ihrer Kapazitäten sind. Dieses Problem lässt sich jedoch nicht über Quoten, sondern nur über einheitliche Standards und bundesgesetzliche Vorgaben lösen.

Besonders problematisch ist, dass keine Regelung vorgesehen ist, die garantiert, dass die jungen Menschen unmittelbar nach der Einreise tatsächlich einen rechtlichen Beistand oder Vormund erhalten. Dies wird dazu führen, dass die Interessen der Jugendlichen nicht wirkungsvoll vertreten werden und dass es keine unabhängige Vertrauensperson gibt. Zudem ist vorgesehen, dass eine Verteilung zwischen zwei Wochen und zwei Monaten dauern kann. In der Praxis wird dies bedeuten, dass die Jugendlichen wochenlang im Transit festhängen. Ein Ankommen in Deutschland wird so erheblich erschwert, die Unsicherheit über eine zukünftige Perspektive dauert länger als nötig. Auch das Asylverfahren und die psycho-soziale Versorgung werden zukünftig erst nach einer Verteilung möglich sein.

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Quelle:
Pro Asyl - Presseerklärung vom 25. Februar 2015
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veröffentlicht im Schattenblick zum 26. Februar 2015

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