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ASYL/777: Bundesinnenminister spannt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor seinen Karren (Pro Asyl)


Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012

Bundesinnenminister spannt Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vor seinen Karren
Sonderverfahren für Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien

Pro Asyl kritisiert: Abschreckungsstrategie geht vor Schutzgewährung



Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) steht offensichtlich unter verschärftem Druck des Bundesinnenministers, ein "Husch-Husch-Schnellverfahren" für die Herkunftsländer Serbien und Mazedonien durchzuziehen. Stichwort: "Bevorzugte Bearbeitung von Asylanträgen". In den letzten Jahren stand Bundesamtspräsident Schmidt für ernsthafte Bemühungen, die Qualität von Entscheidungen zu erhöhen. Dies scheint jetzt offenbar keine Rolle mehr zu spielen.

Verfahrensbeschleunigung ist kein Selbstzweck. Unvoreingenommene Anhörungen und schnelle Entscheidungen sind auch im Interesse der Flüchtlinge. PRO ASYL hat auf das Problem der überlangen Verfahrensdauern schon lange hingewiesen. Qualifiziertes Personal hätte längst ausgebildet werden müssen. Jetzt wird unter anderem Personal der Bundeswehrverwaltung zum Dienst im Bundesamt abgestellt und sogar bei Anhörungen von Asylsuchenden eingesetzt.

Im Entscheiderbrief Nr. 9/2012, einer Publikation des BAMF, die sich insbesondere an das eigene Personal richtet, finden sich zum Teil haarsträubende Begründungen für das Sonderverfahren für Asylsuchende aus Serbien und Mazedonien. So schreibt eine Abteilungspräsidentin des Amtes, bei einer Schutzquote von weit unter einem Prozent sei von einer grundsätzlich aussichtslosen Asylantragstellung auszugehen. Diese "Ausgangspoistion" widerspricht der zentralen Verpflichtung des Bundesamtes: Der unvoreingenommenen Prüfung eines jeden Einzelfalls.

Im selben Aufsatz wird ein weiterer Anstieg der Zugangszahlen aus Serbien und Mazedonien prognostiziert und dies auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 18. Juli 2012 zurückgeführt, nach der Asylbewerbern erhöhte Leistungen zustehen. Der dem Artikel selbst beigefügten Statistik der Zugänge aus Serbien und Mazedonien allerdings lässt sich entnehmen, dass es auch im Winter von drei der letzten vier Jahre eine Erhöhung der Zahl der Asylsuchenden aus diesen Staaten gegeben hat - obwohl damals die Sätze des Asylbewerberleistungsgesetzes noch nicht vom Bundesverfassungsgericht angehoben worden waren.

Nachdem offenbar in den Außenstellen des Bundesamtes durchweg nur noch über serbische und mazedonische Asylanträge entschieden wird, sind die Folgen klar: Flüchtlinge aus Syrien, Afghanistan, dem Irak, Eritrea usw. müssen noch länger auf ihre Entscheidungen warten. Mit einem Marsch nach Berlin haben Flüchtlinge dagegen protestiert, dass sie selbst bei klarer Sachlage und nach Anhörung zehn, zwölf Monate oder mehr auf eine Entscheidung warten müssen. Die lange Verfahrensdauer hängt dabei nicht von der Zunahme der Asylgesuche von Roma aus Serbien und Mazedonien ab, wie mancherorts behauptet wird, das Problem bestand schon vorher.

Angeordnet wurde darüber hinaus das "absolute Direktverfahren" für Antragsteller aus Serbien und Mazedonien. Deren Anhörung erfolgt möglichst noch am Tag der Antragstellung, die Entscheidung und Zustellung der Entscheidung möglichst binnen einer Woche. Was der Bundesinnenminister hier veranlasst hat, heißt im Klartext: Abschreckungsstrategie geht vor Schutzgewährung.

Aus allen Ecken des Bundesamtes werden Kräfte für eine "support unit" zum Abbau der Verfahren aus den Balkanstaaten zusammengezogen. Schulungen von Bundesamtspersonal liegen weitgehend auf Eis. Videoanhörungen nehmen zu, obwohl sie heftig kritisiert werden wegen der rechtsstaatlich mehr als bedenklichen Trennung des Asylsuchenden in der Anhörung von der Person, die über ihre Glaubwürdigkeit entscheiden muss. Ein elektronisch gesteuertes technokratisches Ablehnungsmanagement ist offenbar das Gebot der Stunde.

Es ist der erklärte Wille des Bundesinnenministers, aus einem Problem den Ausnahmezustand zu machen. Was jetzt als Sonderverfahren für eine Personengruppe eingeführt wird, soll eine Schneise schlagen für künftig insgesamt verschlechterte Asylverfahren.

Informationen zur Situation von Roma in Serbien und Mazedonien finden Sie unter http://is.gd/Lage_der_Roma

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Quelle:
Pro Asyl - Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012
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Internet: www.proasyl.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Oktober 2012