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INNEN/1578: Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer (BMI)


Internetredaktion des Bundesministeriums des Innern - 18.02.09

Bundeskabinett beschließt Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer


Das Bundeskabinett hat heute auf Vorschlag von Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble beschlossen, in einem ersten Schritt eine Grundsatzregelung zum Datenschutz der Arbeitnehmer noch in dieser Legislaturperiode in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen. Ungeachtet dessen sollen die Arbeiten an einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz wieder aufgenommen und möglichst bald zu einem Abschluss gebracht werden.

Das Kabinett folgt damit der Empfehlung eines Spitzentreffens zum Arbeitnehmerdatenschutz, das am 16. Februar 2009 auf Einladung von Bundesinnenminister Dr. Schäuble im Bundesministerium des Innern stattgefunden hat.

Teilnehmer dieses Gesprächs waren neben Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble derá Bundeswirtschaftsminister, Dr. Karl-Theodor zu Guttenberg, der Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Detlef Scheele, der Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Michael Sommer, der Hauptgeschäftsführerder Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Dr. Reinhard Göhner, sowie der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar.

In dem Gespräch wurde - insbesondere auch vor dem Hintergrund der bekannt gewordenen Vorkommnisse der Überwachung von Mitarbeitern bei einzelnen Unternehmen - erörtert, in welchen Feldern des Arbeitnehmerdatenschutzes konkreter Handlungsbedarf besteht und wie bzw. in welchen Gesetzen dieser Handlungsbedarf möglichst zeitnah umgesetzt werden kann.

Um in einem ersten Schritt zügig für mehr Rechtssicherheit zu sorgen, hat Bundesinnenminister Dr. Schäuble vorgeschlagen, den Datenschutz der Arbeitnehmer in einer Grundsatzregelung in das Bundesdatenschutzgesetz aufzunehmen, dessen Änderung sich derzeit in der parlamentarischen Beratung befindet. Dies ist nicht als abschließende Regelung des gesamten Arbeitnehmerdatenschutzes gedacht, sondern als allgemeiner gesetzlicher Rahmen für den Umgang mit Arbeitnehmerdaten.


Hierzu erklärte Bundesinnenminister Dr. Schäuble:
"Schon dies wird eine deutliche Verbesserung des Datenschutzes von Arbeitnehmern mit sich bringen. Ich bin mir mit meinen Kabinettkollegen, Bundesarbeitsminister Scholz und Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg, aber darüber einig, dass dies nur áder Anfang ist. Nun muss sofort damit begonnen werden, die regelungsbedürftigen Fragen zu sammeln und endlich deren Lösungen für alle nachlesbar in einem Arbeitnehmerdatenschutzgesetz zusammenzufassen. Auch der Bundesrat hat in der letzten Woche gesetzliche Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz vorgeschlagen, so dass wir bei diesem Thema von einem breiten Konsens ausgehen können." Der weitere Handlungsbedarf im bereichsspezifischen Arbeitnehmerdatenschutz wird durch eine Arbeitsgruppe geprüft werden. Angesichts der Komplexität eines solchen Vorhabens waren sich alle Teilnehmer des Spitzentreffens darüber einig, dass diese Arbeiten aber erst in der nächsten Legislaturperiode zum Abschluss gebracht werden können.

Denn das Bundesdatenschutzgesetz trifft allgemeine Regelungen, die grundsätzlich auch für den Schutz von Daten im Arbeitsverhältnis gelten. Daneben gibt es eine Vielzahl von bereichsspezifischen Regelungen zum Arbeitnehmerdatenschutz, z.B. im Betriebsverfassungsgesetz, im Bundespersonalvertretungsgesetz,á im Arbeitssicherheitsgesetz, im Telemediengesetz und im Entwurf eines Gendiagnostikgesetzes. Diese Regelungen werden zum Teil als nicht ausreichend, jedenfalls aberá als zersplittert und unübersichtlichá angesehen. Das Bundesdatenschutzgesetz kann aufgrund seiner allgemeinen Natur die vielfältigen Fallgestaltungen der Arbeitswelt - insbesondere auch im Hinblick auf die Anwendung neuer Kommunikationstechnologien und weiterer technischer Entwicklungen - nicht im Einzelnen abbilden.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 18. Februar 2009
Bundesministerium des Innern
Alt-Moabit 101D, D-11014 Berlin
Telefon: 01888 681-0, Telefax: 01888 681-2926
E-mail: poststelle@bmi.bund.de
Internet: http://www.bmi.bund.de/


veröffentlicht im Schattenblick zum 19. Februar 2009