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KULTUR/431: 40 Millionen Euro für Denkmalschutz-Sonderprogramm (BPA)


Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Pressemitteilung vom 8. Mai 2019

40 Millionen Euro für Denkmalschutz-Sonderprogramm

Kulturstaatsministerin Grütters: "Kulturelles Erbe für die Zukunft sichern"


Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, fördert in diesem Jahr dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an 228 kulturell bedeutsamen Denkmälern und historischen Orgeln in ganz Deutschland. Nach der heutigen [8.5.19] Entscheidung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages werden rund 40 Millionen Euro aus dem Denkmalschutz-Sonderprogramm investiert. Zu den geförderten Projekten gehören unter anderem die Stiftskirche in Kaiserslautern, die Orgel in der Auenkirche in Berlin, das Kloster Himmelpfort, das Prinzenpalais Wolfenbüttel und das Stahlhaus Dessau.

Grütters sagte zum Beschluss des Haushaltsausschusses: "Denkmäler sind markante und weithin sichtbare Zeugen unserer Geschichte, sie prägen unsere reiche Kulturlandschaft. Dieses einzigartige kulturelle Erbe für künftige Generationen zu erhalten, ist eine große gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Das Engagement des Bundes, der gemeinsam mit Ländern, Kommunen und privaten Trägern handelt, ist eine echte Investition in unsere Zukunft. So werden zahlreiche Baudenkmäler und Orgeln gerade auch in der Region saniert und vor dem Verfall bewahrt. Viele der Maßnahmen können noch in diesem Jahr beginnen."

Mit den bisherigen Denkmalschutz-Sonderprogrammen wurden bereits bis 2018 allein Bundesmittel in Höhe von insgesamt240 Millionen Euro investiert. Das Sonderprogramm 2019 unterstützt grundsätzlich Substanzsicherungs- und Restaurierungsarbeiten an unbeweglichen Baudenkmälern und Orgeln, die das nationale kulturelle Erbe prägen. Die bereitgestellten Bundesmittel werden in gleicher Höhe durch Länder, Kommunen, Eigentümer und bürgerschaftliches Engagement ergänzt. So kommen die Mittel auch kleinen und mittelständischen Bau- und Handwerksbetrieben in der Denkmalpflege zugute.

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Quelle:
Pressemitteilung vom 8. Mai 2019
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
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veröffentlicht im Schattenblick zum 10. Mai 2019

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