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MENSCHENRECHTE/294: Deutsches Institut endlich auf sichere gesetzliche Grundlage stellen (DAV)


Deutscher Anwaltverein (DAV) - Berlin, 24. Februar 2015

DAV: Deutsches Institut für Menschenrechte endlich auf sichere gesetzliche Grundlage stellen


Berlin (DAV). Im März 2015 läuft die von den Vereinten Nationen gesetzte Frist zur Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für das Deutsche Institut für Menschenrechte aus. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) fordert die Regierungsparteien und den Bundestag auf, diese zu schaffen, bevor dem Institut der A-Status entzogen wird. Mit diesem Status sind Mitwirkungs- und Rederechte in den Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen verbunden. Ihn erhalten nur Nationale Menschenrechtsinstitutionen, die die von den Vereinten Nationen aufgestellten Grundsätze über die Arbeit von Nationalen Menschenrechtsinstitutionen erfüllen (sog. "Pariser Prinzipien"). Hierzu gehört eine gesetzliche Grundlage.

"Deutschland riskiert, dass seine Nationale Menschenrechtsinstitution ihre Beteiligungsrechte in den UN-Gremien verliert", so DAV-Präsident Rechtsanwalt Prof. Dr. Wolfgang Ewer. Deutschland hat im Januar den Vorsitz im UN-Menschenrechtsrat übernommen, dürfte hier dann aber nicht mehr mitreden. Dies wäre ein fatales Signal für andere Länder und würde die Glaubwürdigkeit der Bundesrepublik im Menschenrechtsdiskurs auf internationaler Ebene stark beschädigen. "Das Institut muss endlich auf eine sichere Grundlage gestellt werden, die seine Unabhängigkeit sichert und es ihm erlaubt, seine Aufgaben zu erfüllen", so Ewer weiter. Dazu gehöre insbesondere die kritische Beschäftigung mit der Menschenrechtslage im Inland.

Das 2001 geschaffene Deutsche Institut für Menschenrechte soll als Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte durch Deutschland im In- und Ausland beitragen. Bislang arbeitet es ohne gesetzliche Grundlage. Die Vereinten Nationen kritisieren dies seit Jahren. Die 1993 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedeten "Pariser Prinzipien" sehen vor, dass die Nationalen Institutionen auf einer Grundlage von Verfassungs- oder Gesetzesrang arbeiten. Die jetzige Regierung hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, für das Institut eine "stabile Grundlage auf Basis der Pariser Prinzipien" zu schaffen. Bisher herrscht aber Uneinigkeit über deren Inhalt. Die CDU/CSU möchte das bisher als eingetragener Verein agierende Institut in eine Anstalt öffentlichen Rechts umwandeln und kritisiert, dass sich dieses zu sehr auf die Menschenrechtslage im Inland konzentriere. Die SPD spricht sich dafür aus, den Status Quo zu erhalten.

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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 06/15 vom 24. Februar 2015
Deutscher Anwaltverein (DAV)
Pressesprecher Swen Walentowski
PR-Referat, Littenstraße 11, 10179 Berlin
Telefon: 0 30/72 61 52 - 129, Fax: +49 (0)30 72 61 52 - 193
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. Februar 2015

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