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MENSCHENRECHTE/347: Rüstungsexporte - Bundesregierung muss Genehmigung von Waffenexporten endlich sorgfältiger prüfen (DIMR)


Deutsches Institut für Menschenrechte - 11. Dezember 2017

Deutsche Rüstungsexporte:
Bundesregierung muss Genehmigung von Waffenexporten endlich sorgfältiger prüfen


Berlin. Anlässlich der heutigen Veröffentlichung seiner Studie "Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen vermeiden - außenpolitische Zusammenarbeit kritisch prüfen" erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte: "Als Waffen exportierender Staat steht Deutschland mittelbar in der Verantwortung für die durch deutsche Waffen ermöglichten Menschenrechtsverletzungen. Anders als es geltende politische und rechtliche Vorgaben vorschreiben, wurde bei den von uns untersuchten Genehmigungen für Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien und nach Mexiko die Menschenrechtslage in beiden Staaten entweder nicht geprüft oder die bestehenden Erkenntnisse nicht angemessen berücksichtigt. Wenn die belieferten Staaten völkerrechtswidrig handeln, leistet ihnen Deutschland Beihilfe und beteiligt sich mittelbar an völkerrechtswidrigen Handlungen.

Die deutsche Regierung muss bei der Genehmigung von Waffenexporten stärker als bislang prüfen, ob diese Menschenrechtsverletzungen begünstigen. Sie darf sich nicht allein und ausschließlich auf Zusagen und Untersuchungen ihrer außenpolitischen Partner verlassen.

Das Institut empfiehlt der Bundesregierung, sich dazu an Verfahren und Prüfschemata zu orientieren, die im Rahmen des Vertrags gegen den Waffenhandel sowie der Friedensmissionen der Vereinten Nationen entwickelt wurden. Deutschland sollte zudem seine Selbstverpflichtungen wie die 'Politischen Grundsätze für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter' aus dem Jahr 2009 konsequenter einhalten beziehungsweise diese in Gesetzesform gießen."

Die Studie des Instituts analysiert deutsche Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien seit 2011 und nach Mexiko im Zeitraum von 2000 bis 2005. Sie untersucht aber auch die Kooperation Deutschlands mit amerikanischen Geheimdiensten sowie die Grenzsicherung im Rahmen der Europäischen Union und zeigt jeweils die Risiken einer Beihilfe zu Menschenrechtsverletzungen in den jeweiligen Politikfeldern auf.


Weitere Informationen:

Deutsches Institut für Menschenrechte (2017): Beihilfe zu Menschenrechtsverstößen vermeiden - außenpolitische Zusammenarbeit kritisch prüfen. Berlin
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/index.php?id=6&tx_publications_products%5Bproduct%5D=822&tx_publications_products%5Baction%5D=show&tx_publications_products%5Bcontroller%5D=Product&cHash=b565d022cbb9a04cb01c3c9273a60f37

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Quelle:
Pressemitteilung vom 11. Dezember 2017
Deutsches Institut für Menschenrechte e. V.
Zimmerstr. 26/27, 10969 Berlin
Telefon: +49 30 259 359 0, Telefax: +49 30 259 359 59
E-Mail: info@institut-fuer-menschenrechte.de
www.institut-fuer-menschenrechte.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 12. Dezember 2017

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