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MELDUNG/035: Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung wird verschärft (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Pressemitteilung Nr. 13 vom 27. März 2014

Strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerhinter­ziehung wird verschärft



Die Finanzminister der Länder haben sich am 27. März 2014 für die Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige bei Steuerhinterziehungen ausgesprochen. Die Voraussetzungen, um die Straffreiheit zu erlangen, sollen weiter verschärft werden. Rechtliche Details müssen noch geklärt werden.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen Dr. Michael Meister:

"Die Finanzminister der Länder haben sich für eine Beibehaltung der strafbefreienden Selbstanzeige ausgesprochen, allerdings mit deutlicher Verschärfung der Voraussetzungen. Ich unterstütze diese Position. Die Selbstanzeige darf kein bequemer Ausweg für den Steuerhinterzieher sein.
So soll u.a. der Berichtigungszeitraum bei einfacher Steuerhinterziehung von bisher fünf auf zehn Jahre verlängert und der Zuschlag bei schwerer Steuerhinterziehung erhöht werden. Da das Instrument der Selbstanzeige weiterhin rechtssicher und handhabbar ausgestaltet sein muss, sind Detailfragen noch zu klären."

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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 13 vom 27.03.2014
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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Telefax: 030/18 682-44 20
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. März 2014