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RAUB/1232: COVID-19-Triage - auf der Waage des Osiris ... (SB)



Jede unmittelbare oder mittelbare staatliche Unterscheidung nach Wert oder Dauer des Lebens und jede damit verbundene staatliche Vorgabe zur ungleichen Zuteilung von Überlebenschancen und Sterbensrisiken in akuten Krisensituationen ist unzulässig. Jedes menschliche Leben genießt den gleichen Schutz. Damit sind nicht nur Differenzierungen etwa aufgrund des Geschlechts oder der ethnischen Herkunft untersagt. Auch eine Klassifizierung anhand des Alters, der sozialen Rolle und ihrer angenommenen "Wertigkeit" oder einer prognostizierten Lebensdauer muss seitens des Staates unterbleiben.
Deutscher Ethikrat - Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise [1]

Schon Anfang März überlegte der Journalist Jeremy Warner in der britischen Tageszeitung The Daily Telegraph, daß sich von einer "völlig desinteressierten ökonomischen Perspektive aus COVID-19 sogar auf lange Sicht als einigermaßen nützlich erweisen könnte, wenn ältere Abhängige überproportional ums Leben kommen" [2]. Indem er das Verb "to cull" mit der Bedeutung der Beseitigung von Tieren einer Herde verwendete, die als minderwertig oder zu alt für züchterische Zwecke erachtet werden, unterstützte er so das noch vor drei Wochen von der britischen Regierung vertretene Konzept des Anstrebens einer sogenannten Herdenimmunität als eben auch aus ökonomischen Gründen geeignetes Mittel zur Bewältigung der Coronakrise. Inzwischen hat Premierminister Boris Johnson zwar eingesehen, daß die Idee, die Infektionswelle frei laufen zu lassen, der Bevölkerung aus gutem Grund nicht zu vermitteln ist, und sich den weltweit üblichen Quarantäneregeln angeschlossen.

Damit ist ein wesentliches Ergebnis der Vorstellung, das schnelle Erreichen einer hohen Anzahl Infizierter und der dadurch erworbenen Immunität sei der Königsweg staatlichen Krisenmanagements, nicht vom Tisch. Das überproportionale Sterben vorerkrankter und älterer Menschen findet auch unter der Bedingung heute geltender Ausgangssperren statt. Die erforderlichen Maßnahmen wurden zu spät ergriffen und das in Südkorea und China erfolgreich vorgenommene umfassende Testen, die aufwendige Zurückverfolgung der Kontakte Infizierter und die strikte 14tägige Quarantäne aller in diesem Zusammenhang erfaßten Menschen werden in der EU und den USA nicht in gebotener Konsequenz durchgeführt.

So hat sich in Regionen mit hohen Zahlen an COVID-19-Erkrankten längst die Frage, wer mit den zur Versorgung aller Betroffenen zu knappen, möglicherweise lebensrettenden Beatmungsgeräten ausgestattet wird und wer nicht, mit tödlicher Konsequenz gestellt. Im Elsaß werden über 80jährige COVID-19-PatientInnen nicht mehr beatmet, sondern, wenn überhaupt genügend Personal zur Verfügung steht, palliativmedizinischen Maßnahmen überantwortet. Schon vor einigen Tagen meldete sich ein tief erschütterter Arzt aus Madrid mit der Aussage in einem Video zu Wort, daß dort COVID-19-PatientInnen im Alter von über 65 Jahren nicht mehr künstlich beatmet werden [3], was er als schwerwiegenden Verstoß gegen die Würdigung des Alters empfand. Auch Behinderte haben allen Anlaß zur Sorge, wurden doch in einzelnen US-Bundesstaaten Richtlinien erarbeitet [4], laut denen zum Beispiel Menschen mit geistigen Defiziten oder mit Down-Syndrom bei der Zuteilung zu knapper Beatmungsgeräte benachteiligt werden.

Da sich die Coronapandemie dort wie in anderen westlichen Staaten noch im Anfangsstadium befindet, ist mit weiteren Entwicklungen dieser Art zu rechnen. Sie liegen ganz auf der Linie einer mit demographischen und ökonomischen Faktoren kalkulierenden Bevölkerungspolitik, laut der Kostenprobleme in der Renten- und Gesundheitspolitik in Überlegungen zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe oder der Verweigerung bestimmter Therapien für ältere Menschen einzubeziehen wären [5]. Die in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts nicht nur von Nazis, sondern auch sozialdemokratischen Medizinern propagierte Eugenik hatte ihre Vorläuferin im 19. Jahrhundert im Disput zwischen Thomas Malthus und Karl Marx, auf den im Prinzip alle Debatten aufsatteln, die unter dem Reduktion anmahnenden Titel "Überbevölkerung" stattfinden.

Wenn in den USA einige Jugendliche COVID-19 als "Boomer Remover" [6] bezeichnen und damit das vermehrte Sterben der zwischen 1945 bis 1965 besonders geburtenstarken Jahrgänge begrüßen, dann unterliegen sie dem verbreiteten Irrtum, die Ursache gesellschaftlicher Probleme in der Abfolge der Generationen und nicht den Widersprüchen der kapitalistischen Klassengesellschaft zu verorten. Nicht zuletzt die dort besonders gravierenden Mängel im Gesundheitswesen sind kaum einer angeblichen "Überzahl" älterer Menschen, sondern der extremen sozialen Ungleichheit und der daraus resultierenden Unterversorgung der nicht zur EigentümerInnenklasse gehörenden Personen geschuldet. Selbst marktwirtschaftlich argumentierende Theorien sozialer Reproduktion laufen mit der Bezichtigung älterer Menschen in die Irre, wenn zugleich mit migrationsfeindlicher Politik und xenophober Stimmungsmache verhindert wird, daß genügend jüngere Menschen in ein Land wie etwa Italien einwandern, wo 23 Prozent der Menschen über 65 Jahre alt sind und das Durchschnittsalter der an COVID-19 gestorbenen Menschen 81 Jahre beträgt [7].


Ethischer Ratschluß gegen sozialdarwinistischen Sachzwang

In seiner Ad-hoc-Empfehlung "Solidarität und Verantwortung in der Corona-Krise" vom 27. März fordert der Deutsche Ethikrat vor allem "die weitgehende Vermeidung von Triage-Situationen, in denen Ärzte zu entscheiden gezwungen wären, wer vorrangig intensivmedizinische Versorgung erhalten und wer nachrangig behandelt werden soll" [8]. Für den dennoch - und aller Voraussicht nach ohnehin - eintretenden Fall des akuten Mangels an Beatmungsgeräten oder anderer lebensrettender medizinischer Mittel stellen sich die EthikerInnen hinter den Gleichheitsgrundsatz, was den behandelnden ÄrztInnen nur eine Abwägung nach rein medizinischer Indikation ließe. Wie sie sich dennoch im theoretischen Fall entschieden, wenn die Wahl zwischen einer 30jährigen PatientIn mit den ungünstigen Voraussetzungen einer Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankung und einer 80jährigen PatientIn ohne Vorerkrankung zu treffen wäre, bleibt letztlich der klinischen Praxis überlassen.

Das größte Problem der bei einer COVID-19-Triage zur Anwendung gelangenden Entscheidungskriterien liegt darin, daß sich ethischer Anspruch und gesellschaftliche Wirklichkeit kaum in eins setzen lassen. Der Ethikrat hat die Empfehlung gerade deshalb ausgesprochen, weil die Logik handlungsleitender mangelbegründeter Sachzwänge nicht erst mit der Coronapandemie aufgekommen, sondern Merkmal einer neoliberalen Entpolitisierung ist, für die die Ratio des Marktes der Weisheit letzter Schluß ist. Dessen im ethischen Übertrag utilitaristisch vorgehenden Argumenten ist kein noch so heiliges Kraut gewachsen, wenn sie auf dem Boden existenzieller Fragen von Leben und Tod Gültigkeit einfordern. Das wissen sicherlich auch die Berliner EthikerInnen, deren Ratschluß vollkommen überflüssig zu werden drohte, wenn sozialdarwinistische und demographische Sachzwanglogik freie Bahn erhielten.


Fußnoten:

[1] https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publikationen/Ad-hoc-Empfehlungen/deutsch/ad-hoc-empfehlung-corona-krise.pdf

[2] https://metro.co.uk/2020/03/11/telegraph-journalist-says-coronavirus-cull-elderly-benefit-economy-12383907/

[3] https://www.youtube.com/watch?v=rGZpSn1tr54

[4] https://www.propublica.org/article/people-with-intellectual-disabilities-may-be-denied-lifesaving-care-under-these-plans-as-coronavirus-spreads

[5] https://www.schattenblick.de/infopool/politik/kommen/raub1227.html

[6] https://www.counterpunch.org/2020/03/26/how-austerity-and-anti-immigrant-politics-left-italy-exposed/

[7] https://www.counterpunch.org/2020/03/26/how-austerity-and-anti-immigrant-politics-left-italy-exposed/

28. März 2020


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