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ARBEIT/553: Mindestlohn - Langzeitarbeitslose einbeziehen (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 2. April 2014

Mindestlohn: Langzeitarbeitslose einbeziehen



Zum Mindestlohn-Beschluss des Bundeskabinetts erklärt SoVD-Präsident Adolf Bauer:

Es ist sehr zu begrüßen, dass der Mindestlohn kommt. Denn er ist dringend erforderlich, um eine zentrale Gerechtigkeitslücke in Deutschland zu schließen. Von einem flächendeckenden Mindestlohn kann jedoch nicht die Rede sein, wenn Langzeitarbeitslose das Nachsehen haben. Der Verdacht drängt sich auf, dass über diesen Weg auch künftig eine Niedriglohn-Einsatzreserve verfügbar bleiben soll. Damit wird ein Kernziel des Mindestlohnes verfehlt. Auch für Langzeitarbeitslose muss der Grundsatz eines gleichen Lohns für gleiche Arbeit gelten.

V.i.S.d.P.: Benedikt Dederichs


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Pressemitteilung
Sekretariat Presse vom 2. April 2014
Sozialverband Deutschland e.V.
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veröffentlicht im Schattenblick zum 3. April 2014