Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → SOZIALES

GENDER/020: Argentinien - Transsexuelle feiern neues Geschlechtsidentitätsgesetz (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
IPS-Tagesdienst vom 11. Mai 2012

Argentinien: Transsexuelle feiern neues Geschlechtsidentitätsgesetz

von Marcela Valente



Buenos Aires, 11. Mai (IPS) - In Argentinien hat der Senat ein bahnbrechendes Gesetz gebilligt, das Transsexuellen und Transvestiten des südamerikanischen Landes erlaubt, ihre Personalausweise und anderen amtlichen Papiere zugunsten ihrer Geschlechtsidentität ändern zu lassen.

Aktivisten zufolge nimmt Argentinien mit dem Gesetz eine weltweite Vorreiterrolle für die Rechte sexueller Minderheiten ein. Transvestiten und Transsexuelle können künftig auf die amtliche Anerkennung ihrer Geschlechtszugehörigkeit pochen, ohne sich zuvor einer Geschlechtsumwandlung, Hormon- oder Psychotherapie unterziehen zu müssen.

"Das ist ein historischer Augenblick", kommentierte die Transvestiten-Aktivistin Lohana Berkins den Senatsbeschluss vom 9. Mai. "Zum ersten Mal erkennt der Staat die Rechte der gesellschaftlich am schlimmsten marginalisierten und verfolgten Gruppen an. Wir haben bis jetzt in einer Art schwieriger und schmerzhafter Apartheitssituation gelebt."

Der Senat stimmte dem Gesetz mit 55 Ja-, keiner Neinstimme und einer Stimmenthaltung zu, nachdem es bereits das argentinische Unterhaus passiert hatte. Senator Nito Artaza von der Oppositionspartei Radikal-Zivile Union nutzte die Gelegenheit, um sich bei den Transsexuellen und Transvestiten des Landes für die lange Wartezeit zu entschuldigen, die die Rechtsreform in Anspruch nahm.


Gesetz für Betroffene von Betroffenen

Das Gesetz ist das Produkt unabhängiger Organisationen und Aktivisten, die vorherige Entwürfe als diskriminierend abgelehnt und überarbeitet hatten. So verhinderten sie, dass Transvestiten und Transsexuelle eine Genehmigung für die Ausweisänderungen auf der Grundlage psychologischer, ärztlicher oder richterlicher Gutachten einholen müssen. "Ich kann es einfach noch nicht fassen, dass wir nicht auf das Wohlwollen von Richtern oder Psychiatern angewiesen sein werden", meinte Berkins.

Dem neuen Gesetz zufolge darf jede Person über 18 Jahren von allen Ämtern die Korrektur ihres Namens, ihres Geschlechts und ihres Bildes verlangen. Geburtsurkunden können fünf Jahre nach der Vornahme der Änderungen vernichtet werden.

In dem Gesetz wird explizit darauf hingewiesen, dass die Änderungen der Ausweispapiere keiner "Bestätigung" bedürfen, dass sich die betreffende Person einer Geschlechtsumwandlung, Hormon- oder Psychotherapie unterzogen hat. Diejenigen, die sich für einen Eingriff oder eine Therapie entschließen, haben einen verbrieften Anspruch, an öffentlichen und privaten Einrichtungen behandelt zu werden.

Der Anwalt Emiliano Litardo, Mitglied der Kampagne 'Nationale Front für ein Geschlechtsidentitätsgesetz' (FNLIG), war an dem Entwurf der Neuregelung maßgeblich beteiligt. Wie er berichtet, hat die Vorbereitung des Gesetzes mehr als neun Monate in Anspruch genommen. Es sei darauf geachtet worden, Schwachstellen zu vermeiden, wie sie etwa im schwedischen oder spanischen Transsexuellengesetz zu finden seien.

Auch für transsexuelle Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren wird sich die Situation verbessern. Sie können künftig mit der Zustimmung ihrer Eltern oder anderer Erziehungsberechtigten eine Namensänderung beantragen.


Wenn Ausweis und Erscheinung nicht zusammenpassen

Seit 20 Jahren kämpfen Transsexuelle für Rechte wie den Zugang zu Gesundheitsversorgung, Bildung und Krediten und für Ausweispapiere, die ihrer äußerlichen Erscheinung Rechnung tragen. Zu ihren zentralen Forderungen gehörte ferner, dass Transsexuelle, die der Prostitution nachgehen, nicht länger von der Polizei belästigt werden. Für viele Transsexuelle ist die Prostitution die einzige Möglichkeit, um sich ihren Lebensunterhalt zu verdienen.

In den letzten Jahren konnten sich Transsexuelle vereinzelt vor Gericht die Änderung ihrer Ausweispapiere erstreiten. Seit 2010 sind gleichgeschlechtliche Ehen erlaubt. Auch dieses Gesetz war das erste seiner Art innerhalb Lateinamerikas. (Ende/IPS/kb/2012)


Links:
http://www.fbas.org.ar/site/a/01/01/02.htm
http://www.ipsnews.net/news.asp?idnews=107746

© IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH

*

Quelle:
IPS-Tagesdienst vom 11. Mai 2012
IPS-Inter Press Service Deutschland gGmbH
vormals IPS-Inter Press Service Europa gGmbH
Marienstr. 19/20, 10117 Berlin
Telefon: 030 28 482 361, Fax: 030 28 482 369
E-Mail: redaktion@ipsnews.de
Internet: www.ipsnews.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 15. Mai 2012