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GEWERKSCHAFT/230: Koalition verhindert Verbesserungen beim Arbeitslosengeld-I-Zugang für Kulturschaffende (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 12. November 2015

Koalition verhindert Verbesserungen beim Arbeitslosengeld-I-Zugang für Kulturschaffende


Berlin, 12.11.2015 - Die Filmschaffenden e.V., der Bundesverband Schauspiel (BFFS) sowie die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) kritisieren, dass die Regierungskoalition ihr Versprechen, kurzzeitig Beschäftigten künftig einen verbesserten Zugang zum Arbeitslosengeld I zu ermöglichen, nicht einlöst. Betroffen von der Regelung sind vor allem Kulturschaffende.

Stattdessen will die Koalition lediglich die bestehende Regelung zur sogenannten verkürzten Anwartschaft verlängern. Weitergehende Verbesserungen, wie sie die drei Organisationen fordern, und wie auch im Koalitionsvertrag angekündigt, soll es hingegen nicht geben. Streit in der Koalition hat dies verhindert.

"Die Regierungsparteien haben eine klare Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag erneut verfehlt und eine Verbesserung der sozialen Absicherung von in kurzfristigen Projekten arbeitenden Menschen nicht geschafft. Die aus der Praxis stammenden guten Vorschläge sind dabei einem allgemeinen Koalitionszwist zum Opfer gefallen", sagte der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

"Die außergewöhnliche Flexibilität, die Film- und Kulturschaffende in ihrem Arbeitsalltag an den Tag legen, ist nach wie vor der Sozialgesetzgebung um einiges voraus. Es ist notwendig, dass die einschlägigen Gesetze diejenigen, die in diesem Bereich in die Arbeitslosenversicherung einzahlen, auch endlich in die erreichbare Lage versetzen, kurzfristig vom System zu profitieren. Sie werden seit Jahren zu Unrecht benachteiligt", sagte Regine Hergersberg für die Filmschaffenden e.V..

Viele Beschäftigte etwa aus Film-, Fernseh- oder Theaterproduktionen sowie der Leiharbeit werden demnach trotz der verkürzten Anwartschaftszeit weiterhin keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erhalten. Die derzeitige Regelung sieht vor, dass kurzzeitig Beschäftigte Arbeitslosengeld I erhalten können, wenn sie in den letzten zwei Jahren (der sogenannten Rahmenfrist) vor der Arbeitslosigkeit mindestens sechs Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Allerdings müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein: So müssen die Beschäftigten überwiegend Arbeitszeiten aus Vertragsdauern vorweisen, die zehn Wochen nicht überschreiten, und ihr Jahreseinkommen darf nicht über 34.020 Euro liegen.

Die Filmschaffenden e.V., BFFS und ver.di fordern, diese Verdienstgrenze zu streichen und die Regelung zur Länge der Arbeitsverträge auf bis zu 14 Wochen auszudehnen. Dies entspricht den Vertragslaufzeiten etwa bei Filmprojekten. Der Wegfall der Verdienstgrenze ist begründet, weil bei höheren Verdiensten auch steigende Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt werden. Zudem verlangen die drei Organisationen, die Rahmenfrist für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I für alle Beschäftigten in Deutschland von zwei auf drei Jahre zu verlängern. Dies würde jenen helfen, die mit immer kürzeren Arbeitsverträgen befristet beschäftigt werden. Bereits heute rutscht nach einer Auswertung des Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) jeder Fünfte nach dem Verlust des sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes direkt in den Bezug von Hartz IV (Arbeitslosengeld II).

"Schade, wir haben uns aufgrund der Versprechen im Koalitionsvertrag natürlich erhofft, dass die gegenwärtige Arbeitslosengeld-1-Regelung für kurz befristet Beschäftigte endlich funktionstüchtig und auf Dauer gemacht wird. Wir Filmschaffende und Schauspieler brauchen dringend eine taugliche Lösung, sonst driften immer mehr von uns ab in die Scheinselbständigkeit", sagte Heinrich Schafmeister vom BFFS.

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Quelle:
Presseinformation vom 13.11.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Eva Völpel - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 13. November 2015

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