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GEWERKSCHAFT/299: Kurzzeit-Beschäftigte - Verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 26. November 2018

Kurzzeit-Beschäftigte: Verbesserten Anspruch auf Arbeitslosengeld - 30.000 Betroffene bei Film und Fernsehen, IT-Branche und in Theatern


Berlin - Die Regierungskoalition aus CDU/CSU und SPD hat eine deutliche Verbesserung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für KurzzeitBeschäftigte verabredet. Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hatte sich im politischen Raum immer wieder gegen die Benachteiligung verschiedener Berufsgruppen, insbesondere in der Film- und Fernsehbranche, im Theater und der IT-Branche ausgesprochen und deutliche Verbesserungen bei der verkürzten Anwartschaft auf Arbeitslosengeld gefordert.

Ab dem 1. Januar 2020 können die Betroffenen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld innerhalb von 30 statt bisher 24 Monaten sammeln. In dieser Zeit müssen sie Verträge vorweisen, die in der Summe mindestens sechs Monate betragen. Mehr als die Hälfte der Arbeitstage müssen aus Verträgen von nicht länger als 14 Wochen stammen. Bisher waren es 10 Wochen. Die Verdienstgrenze liegt 50 Prozent höher als bisher. Zurzeit sind es 36.540 Euro, diese steigt dann auf 54.810 Euro.

"Der gefundene Kompromiss ist ein echter Fortschritt für Beschäftigte in vielen Branchen, die immer häufiger mit Projektbefristungen statt Dauerarbeitsverhältnissen konfrontiert sind. Der Wandel am Arbeitsmarkt braucht auch eine Schärfung der Instrumente in den Sozialversicherungen-Zweigen. Besonders für die etwa 30.000 Film- und Fernsehschaffenden bestehen mit dieser Gesetzesänderung nach den berufstypischen Drehzeit-Verträgen realistische Chancen auf Arbeitslosengeld in den Phasen zwischen zwei Projekten. Auch wenn unsere Forderungen darauf abzielten, die nun veränderte Verdienstgrenze ganz zu streichen, geht der Kompromiss in die richtige Richtung" erklärte der stellv. ver.di-Vorsitzende Frank Werneke.

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Quelle:
Presseinformation vom 26.11.2018
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 27. November 2018

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