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GEWERKSCHAFT/310: Pflegerisiko solidarisch absichern (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 15. März 2019

Pflegerisiko solidarisch absichern: ver.di begrüßt Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin


Berlin - Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Bundesratsinitiative zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung, die von Hamburg, Schleswig-Holstein, Bremen und Berlin eingebracht wurde und die am heutigen Freitag (15.3.) in der Länderkammer behandelt wird. "Das Lebensrisiko Pflege muss solidarisch abgesichert werden. Es muss damit Schluss sein, dass pflegebedürftige Menschen einen Großteil der Pflegekosten selbst tragen müssen", sagte Sylvia Bühler, Mitglied im ver.di-Bundesvorstand. "Die Pflegeversicherung ist zu einer Pflegevollversicherung weiterzuentwickeln und durch eine Bürgerversicherung zu ergänzen. Dann können die steigenden Kosten in der Pflege gut gestemmt werden. Alle müssen sich darauf verlassen können, bei Pflegebedürftigkeit gut versorgt zu werden."

In einem ersten Schritt sei eine Begrenzung der finanziellen Eigenanteile der pflegebedürftigen Menschen in stationären Einrichtungen erforderlich, so Bühler weiter. Der Eigenanteil bei den rein pflegebedingten Aufwendungen liege derzeit im Bundesdurschnitt bei 618 Euro pro Monat - bei hohen regionalen Unterschieden; hinzu kommen Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Gesamtgesellschaftlich zu tragende Kosten, beispielsweise für die soziale Sicherung pflegender Angehöriger, müssten steuerfinanziert werden, anstatt sie der Pflegeversicherung aufzubürden.

Derzeit gebe es einen großen Zielkonflikt, der aufgelöst werden müsse, so Bühler. Pflegebedürftige wünschten sich mehr und gut qualifiziertes Personal, das entsprechend der verantwortungsvollen Aufgabe auch gut bezahlt werden müsse. "Jede Tariferhöhung, die wir in der Altenpflege durchsetzen, erhöht den Eigenanteil der Bewohnerinnen und Bewohner der entsprechenden Einrichtung. Faire Bezahlung, ausreichend Personal und die Begrenzung der Kosten der pflegebedürftigen Menschen dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden. Die Bundesregierung muss deshalb zügig eine Gesetzesänderung auf den Weg bringen", forderte Bühler.

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Quelle:
Presseinformation vom 15.03.2019
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Bundesvorstand, Pressestelle
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veröffentlicht im Schattenblick zum 16. März 2019

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