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LEISTUNGEN/449: Caritas fordert eigenständig berechnete Kinderregelsätze (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 19. Oktober 2009

Caritas fordert eigenständig berechnete Kinderregelsätze

Deutscher Caritasverband bei mündlicher Verhandlung


Berlin, 19. Oktober 2009. Der Deutsche Caritasverband (DCV) fordert erneut die eigenständige Berechnung der Regelsätze für Kinder von ALG-II-Empfängern. Anlässlich der morgen in Karlsruhe stattfindenden mündlichen Verhandlung vor dem Ersten Senat des Bundesverfassungsgerichts macht Caritas-Generalsekretär Georg Cremer deutlich: "Arme Kinder müssen materiell abgesichert werden. Hierfür muss der ihnen zustehende Regelsatz eigens nach kindspezifischen Bedarfen ermittelt werden. Die bisherige pauschale Ableitung des Kinderexistenzminimums vom Bedarf eines Erwachsenen ist willkürlich und falsch."

Berechnungen des DCV hätten gezeigt, dass die aktuellen Regelsätze für Kinder zu niedrig seien. Insbesondere die Kosten für Bildung würden nicht eingerechnet. "Wir müssen verhindern, dass sich Armut in Deutschland verfestigt. Um die Bildungs- und Beteiligungschancen der Kinder in Arbeitslosengeld-II-Haushalten zu stärken, sind bedarfsdeckende Kinderregelsätze unumgänglich", so Cremer, der den DCV in der morgigen Verhandlung vertritt. Außerdem brauchen sie befähigende Sachleistungen wie Nachhilfeunterricht und den Zugang zu Musik- und Sportvereinen. Hier seien auch die Länder und Kommunen gefordert, so Cremer.

Der DCV hofft, dass sich das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschlüssen des Bundessozialgerichts anschließt. Die Sozialrichter halten die aktuellen Kinderregelsätze für verfassungswidrig, da sie willkürlich vom Regelsatz eines alleinstehenden Erwachsenen abgeleitet werden.

Im vergangenen Herbst hat der DCV ein Konzept zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgelegt. Darin wurde auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamtes eine Abschätzung für eine Neubemessung des Kinderregelsatzes vorgenommen. Für Kinder unter sechs Jahren müssten die Regelsätze auf 257 Euro (42 Euro mehr gegenüber den geltenden Kinderregelsätzen) angehoben werden, für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren auf 272 Euro (21 Euro mehr) und für Kinder über 13 Jahre auf 310 Euro (23 Euro mehr). Grundsätzlich müssten die Regelsätze jährlich an die Preissteigerung regelsatzrelevanter Güter angepasst werden. Nur so ist das Existenzminimum von Kindern nachhaltig zu sichern.


Kontakt:
Thomas Becker
Abteilungsleiter Sozialpolitik und Publizistik
E-Mail: thomas.becker@caritas.de


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Quelle:
Pressemitteilung vom 19. Oktober 2009
Deutscher Caritasverband e.V.
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Redaktion:
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veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Oktober 2009