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LEISTUNGEN/632: Pflege darf kein Armutsrisiko sein (SoVD)


Sozialverband Deutschland - 19. April 2019

Pflege darf kein Armutsrisiko sein


"Stetig steigende Kosten belasten die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen zusehends. Diese finanzielle Überforderung führt die Betroffenen am Ende immer öfter zum Sozialamt. Insbesondere die immens wachsenden Eigenanteile in der stationären Pflege treiben die Menschen in Not", warnt SoVD-Präsident Adolf Bauer anlässlich des 25. Jahrestages nach Einführung der sozialen Pflegeversicherung. "Pflege darf kein Armutsrisiko sein, deshalb muss sie gerechter finanziert werden", betont der Verbandspräsident.

Es sei gut, dass inzwischen Vorschläge zur Begrenzung des Eigenanteils an den Pflegekosten vorlägen, sagt Bauer. Das wäre für die Betroffenen, die aufgrund des Kostendrucks am Limit sind, ein Lichtblick. Nötig sei jedoch ein großer Wurf. Adolf Bauer: "Der SoVD fordert eine Pflegevollversicherung, um das Pflegerisiko insgesamt solidarisch besser abzusichern. Zugleich sind notwendige Reformen bei der Finanzierung überfällig, wie die Einführung einer Pflegebürgerversicherung und Steuerzuschüsse für versicherungsfremde Leistungen".

Vor 25 Jahren, am 22. April 1994, beschloss der Deutsche Bundestag das Pflege-Versicherungsgesetz, um eine umfassende Versicherungspflicht einzuführen. Die Verabschiedung des Gesetzes war auch ein Erfolg der ständigen Bemühungen des SoVD zur Verbesserung der sozialen Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit.

Der SoVD ist maßgebliche Organisation für Pflege und Behinderung und vertritt die sozialpolitischen Interessen der gesetzlich Rentenversicherten, der gesetzlich Krankenversicherten und der pflegebedürftigen und behinderten Menschen. Über 580 000 Mitglieder sind bundesweit im SoVD organisiert. Der Verband wurde 1917 als Kriegsopferverband gegründet.

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Quelle:
Sozialverband Deutschland e.V.
Pressemitteilung Nr. 16/2019 vom 19. April 2019
Sozialverband Deutschland, Pressestelle
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Telefon: 030 72 62 22-129 | -140, Fax: 030 72 62 22-328
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Internet: www.sovd.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 23. April 2019

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