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RENTE/532: Schutzklausel verhindert Rentenkürzung (BMAS)


Bundesministerium für Arbeit und Soziales - 16. März 2010

Schutzklausel verhindert Rentenkürzung

Aktuelle Daten ermöglichen Berechnung der neuen Rentenwerte ab 1. Juli 2010


Nach den nun vorliegenden Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund steht die Rentenanpassung zum 1. Juli 2010 fest. Dazu erklärt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales:

Die Rentnerinnen und Rentner können sich auf die gesetzliche Rente verlassen: Obwohl die Löhne aufgrund der Wirtschaftskrise im vergangenen Jahr gesunken sind, müssen sie keine Rentenkürzung hinnehmen. Dies verhindert die gesetzliche Schutzklausel. Diese Rentengarantie geht nicht zu Lasten der jüngeren Generationen. Denn unterbleibende Rentenminderungen sollen in den Folgejahren mit künftigen Rentenerhöhungen verrechnet werden. Die finanzielle Stabilität der Rentenversicherung bleibt damit auch künftig gewahrt.

Die zur Berechnung der Rentenanpassung erforderlichen Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen Rentenversicherung Bund liegen nun vollständig vor. Nach Anwendung der gesetzlichen Vorschriften zur Bestimmung der aktuellen Rentenwerte beträgt der neue aktuelle Rentenwert ab dem 1. Juli 2010 - wie bis zum 30. Juni 2010 - 27,20 Euro. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird ab 1. Juli 2010 - wie bis zum 30. Juni 2010 - 24,13 Euro betragen. Durch Vervielfältigung der aktuellen Rentenwerte mit den persönlichen Entgeltpunkten und dem Rentenartfaktor ergibt sich der individuelle Monatsbetrag der Rente (Bruttorente).

Basis für die Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Angesichts des massiven Konjunktureinbruchs im Jahr 2009 sind die Bruttolöhne und - gehälter in Deutschland erstmals seit über 50 Jahren gesunken. In den alten Ländern hat sich dies weitaus deutlicher ausgewirkt als in den neuen Ländern. Die für die Rentenanpassung maßgebliche Lohnentwicklung beträgt für das Jahr 2009 in den alten Ländern -0,96 %. In den neuen Ländern sind diese geringfügig um +0,61 % gestiegen. Basis der Berechnung ist die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer ohne die sogenannten Zusatzjobs von Empfängern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die um den Unterschied zwischen beitragspflichtiger Lohnentwicklung und Lohnentwicklung gemäß den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen des Jahres 2008 angepasst wird.

Die Wirtschaftskrise hat zu sinkenden Pro-Kopf-Löhnen geführt. Dies ist der Preis für den Erhalt tausender Arbeitsplätze gewesen: Neben den Konjunkturprogrammen war einerseits der entscheidende Stabilisator am Arbeitsmarkt die Kurzarbeit. Sie hat Arbeitsplätze gesichert bei drastischem Rückgang von Produktion und Arbeitsvolumen. Andererseits hat die Kurzarbeit, die sich durch einen Teillohnausgleich für nicht geleistete Arbeit auszeichnet, in der Summe zu Lohneinbußen für Beschäftigte geführt.

Neben der Lohnentwicklung wirkt sich über den Nachhaltigkeitsfaktor auch die Entwicklung des Verhältnisses von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern auf die Rentenanpassung aus. Mit - 0,51 % wirkt der Nachhaltigkeitsfaktor in diesem Jahr anpassungsdämpfend. Der Faktor für die Veränderung der Aufwendungen der Beschäftigten für ihre gesetzliche und ihre zusätzliche private Altersvorsorge dämpft die rechnerische Rentenanpassung um 0,64 Prozentpunkte. Er stellt damit sicher, dass sich die Belastungen der aktiven Generation beim Aufbau ihrer Altersvorsorge in der Rentenanpassung widerspiegeln. Die Dämpfungswirkung beruht auf der sogenannten "Riestertreppe", die die steigenden Aufwendungen für die staatlich geförderte zusätzliche Vorsorge abbildet. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, der ebenfalls Bestandteil dieses Faktors ist, hat in diesem Jahr keinen Einfluss auf die Rentenanpassung, weil er sich im vergangenen Jahr nicht geändert hat.

Alle Faktoren zusammengenommen hätte sich im Rahmen der Rentenanpassung rechnerisch eine Verringerung der Bruttorenten von 2,10 % (West) bzw. von 0,54 % (Ost) ergeben. Durch die Schutzklausel bei der Rentenanpassung ist jedoch sichergestellt, dass die Anwendung der Anpassungsfaktoren nicht zu einer Minderung der aktuellen Rentenwerte führen darf. Die Beträge von aktuellem Rentenwert und aktuellem Rentenwert (Ost) gelten daher weiter, die Bruttorenten werden nicht verändert.

Schon in den zurückliegenden Jahren haben die Rentnerinnen und Rentner ihren Beitrag zu einer gerechten Verteilung der Altersversorgungsaufwendungen zwischen den Generationen geleistet. Dafür verdienen sie die Gewissheit, dass ihre Renten nicht gekürzt werden. Dieses gerade in der heutigen Zeit so notwendige Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung wird mit dem Ausschluss von Rentenminderungen gestärkt. Nicht zuletzt ist zu bedenken: Rente ist auch Kaufkraft - mehr als 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner haben einen großen Anteil an den inländischen Konsumausgaben; sie stabilisieren und stärken die Binnennachfrage.


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Quelle:
Pressemitteilung Nr. 17 vom 16. März 2010
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veröffentlicht im Schattenblick zum 17. März 2010