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RENTE/582: Keine Rente ohne Hofabgabe (UBS)


Unabhängige Bauernstimme, Nr. 350 - Dezember 2011
Die Zeitung von Bäuerinnen und Bauern

Keine Rente ohne Hofabgabe
Regierung beschließt kleine Änderungen bei grundsätzlicher Beibehaltung

von Marcus Nürnberger


Nach wie vor bekommen Landwirte erst dann Rente, wenn sie ihre Höfe abgegeben haben. Dieser Tatbestand wird in Zukunft auch dann erfüllt sein, wenn der Hof auf die eigene Ehefrau übertragen wurde und diese mehr als zehn Jahre jünger ist. Erleichterungen wird es auch für Gesellschafter geben. In Zukunft genügt es, unabhängig von der Rechtsform, aus der Unternehmensführung auszuscheiden und die Vertretungsmacht für das Unternehmen abzugeben, um die Rentenbedingungen zu erfüllen. Dies war bisher nur bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts möglich. Auf den von der Regelung nicht betroffenen Rückbehaltsflächen können die Besitzer in Zukunft eine gewerbliche Tierhaltung betreiben, ohne dass ihr Rentenanspruch deshalb zunichte wird.

Mit diesen Neuerungen folgt die Bundesregierung den Forderungen des deutschen Bauernverbands. Ebenso wie der Bundesverband der Landjugend verweist der Bauernverband offiziell auf die Notwendigkeit eines rechtzeitigen Generationswechsels. "Die Hofabgabeklausel ermöglicht uns jungen, hoch motivierten und gut ausgebildeten JunglandwirtInnen und JungwinzerInnen, zum richtigen Zeitpunkt Verantwortung für den landwirtschaftlichen Betrieb zu übernehmen", resümiert Gunther Hiestand (31 Jahre), Vorsitzender des Bundes der Deutschen Landjugend. Nach Auffassung des Verbands wird durch die Regelung für "erfahrene Landwirte ein Anreiz geschaffen, ihren Hof zu einem Zeitpunkt zu übergeben, zu dem der Betrieb wirtschaftlich erfolgreich sei, die zukünftige Ausrichtung des Betriebes durch den Hofnachfolger beeinflusst werden könne und Entscheidungen zur Unternehmensentwicklung gefragt seien."


Fakten ignorieren

Der wissenschaftliche Dienst des Bundestages kommt in seiner Ausarbeitung zur Hofabgabeklausel allerdings zu dem Schluss, dass es nahe liegt, dass es andere Faktoren für das in Deutschland im europäischen Vergleich niedrige Durchschnittsalter der Betriebsleiter geben müsse. Während in Deutschland nur 7 Prozent der Betriebsleiter über 65 Jahre sind (EU Durchschnitt 33 Prozent), sind es in Frankreich trotz einer verpflichtenden Hofabgabe 12 Prozent. In Österreich blieb der Anteil der über 65 jährigen mit 17 Prozent auch nach Abschaffung der Hofabgabeklausel konstant.


Gleiche Rechte

Hintergrund der Forderungen nach einer Abschaffung sind zum Einen die Forderung nach einer Gleichbehandlung mit in die Handwerksrolle eingetragenen Handwerkern, die bei Erreichen der Altersgrenze ihr Gewerbe beibehalten können, ohne ihre Rentenansprüche zu verlieren. Es gelten lediglich die entsprechenden Hinzuverdienstgrenzen.

Zum Anderen stehen viele Betriebsleiter vor der Situation, keinen Hofnachfolger zu haben. Selbstverständlich findet sich in den allermeisten Regionen ein anderer Betrieb, der die Flächen übernimmt. Damit ist der Betrieb zum einen in seiner historisch, familiären Struktur zerstört und geht auch als wirtschaftliche Einheit verloren. Im Gegenzug werden die strukturellen Änderungen, die zunehmende Konzentration bei gleichzeitiger Verringerung der Zahl der Betriebe weiter vorangetrieben.


Benachteiligung der Bäuerinnen

Nach wie vor ist auch die Rente der Bäuerin von der Hofabgabe betroffen. Obwohl sie eine eigenständige Altersabsicherung für die Bäuerinnen sein soll, wird sie nicht ausgezahlt, wenn der Ehegatte den Betrieb weiterführt. Dieses Problem hat auch der DBV erkannt: "Unabhängig vom Festhalten an der Hofabgabevoraussetzung sind Problemfälle, wie z.B. ... Nichtgewährung der Bäuerinnenrente bei fehlender Hofabgabe durch den Ehegatten zu lösen. Eine generelle Abschaffung der Hofabgabeklausel wird jedoch abgelehnt."

Mit seinem vehemente Festhalten an der Hofabgabe unter dem Zugeständnis einiger Schönheitskorrekturen stellt sich der DBV gegen die Mehrheit der Landwirte. Bei der Umfrage der Woche bei top agrar Online sprachen sich 55 Prozent der über 1.000 Teilnehmer für ein ersatzloses Streichen aus. Nur knapp ein Viertel sprach sich für eine Beibehaltung des Status quo aus.


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Quelle:
Unabhängige Bauernstimme, Nr. 350 - Dezember 2011, S. 8
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veröffentlicht im Schattenblick zum 22. Februar 2012