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WOHNEN/147: Kosten der Unterkunft - Gesetzgeber muss handeln (Caritas)


Caritas Pressemitteilung vom 12. März 2018

Kosten der Unterkunft: Gesetzgeber muss handeln

Angemessenheit und Verfügbarkeit


Berlin, 12. März 2018. Wer Grundsicherung bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kommunen erstattet soweit diese als angemessen eingestuft werden. "Genau hier, bei der Bestimmung dessen, was angemessen ist, liegt das Problem", macht Eva Welskop-Deffaa deutlich, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes (DCV).

"Welche Mietkosten angemessen sind, hängt von den Realitäten des Wohnungsmarktes ab. Angesichts eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Ballungszentren ist es gerade für Menschen, die Hartz-IV beziehen, besonders schwierig, entsprechenden Wohnraum zu finden", so Welskop-Deffaa.

Zu niedrig angesetzte Obergrenzen, die den Wohnungsmarktverhältnissen vor Ort nicht gerecht werden, haben zur Folge, dass die tatsächlichen Wohnkosten nicht in voller Höhe übernommen werden. Das führt dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Diese Summen stehen für die Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums dann nicht mehr zur Verfügung. "Es bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder übrig. Ein ohnehin schmales Budget wird noch schmaler und die Wohnungsknappheit wird damit zur Armutsfalle", macht Welskop-Deffaa deutlich.

Der DCV dringt auf eine Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken. Notwendig sei eine praktikable Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt. Die Regelungen müssten so gestaltet sein, dass bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen die tatsächliche Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums geprüft wird. "Ob die Miethöhe angemessen ist, muss im Verhältnis zum Wohnungsmarkt vor Ort entschieden werden. Die Menschen müssen die Sicherheit haben, eine vertraute Wohnumgebung nicht verlassen zu müssen, wenn es keine Alternative auf dem Wohnungsmarkt gibt", betont Welskop-Deffaa.

Die Caritas-Studie "Menschenrecht auf Wohnen" hatte im Januar 2017 deutlich gezeigt, welche hohe Zustimmung die Gewährleistung des Grundrechts auf Wohnen in der Bevölkerung findet und wie sehr gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen hohe Wohnkosten als Armutsrisiko bewerten. Der DCV spricht sich für eine am individuellen Bedarf orientierte Bemessung der Kosten der Unterkunft und gegen eine Pauschalierung der Leistungen für die Unterkunft aus.

Die Reformvorschläge des DCV zu den Kosten der Unterkunft finden Sie im aktuellen fachpolitischen Impulspapier zur Jahreskampagne "Jeder Mensch braucht ein Zuhause", mit der sich die Caritas für bezahlbaren Wohnraum einsetzt:
www.zuhause-für-jeden.de

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Quelle:
Pressemitteilung vom 12. März 2018
Deutscher Caritasverband e.V.
Berliner Büro - Pressestelle
Haus der Deutschen Caritas
Reinhardtstraße 13, 10117 Berlin
Redaktion:
Claudia Beck (Verantwortlich)
Telefon: 030/284447-42, Telefax: 030/284447-55
E-Mail: pressestelle@caritas.de
Internet: www.caritas.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 13. März 2018

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