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MELDUNG/146: Hoffnung für Julian Assange dank UN-Menschenrechtsrat (IPS)


IPS-Inter Press Service Deutschland GmbH
IPS-Tagesdienst vom 2. Februar 2015

Menschenrechte: Hoffnung für Assange dank UN-Menschenrechtsrat

von Gustavo Capdevila


Foto by Snapperjack from London, UK., cc-by-sa-2.0. Lizenz, [http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de] via Wikimedia Commons

Julian Assange am 19.8.2012 bei einem seiner seltenen öffentlichen Auftritte in der ecuadorianischen Botschaft in London, wo er sich seit Juni 2012 aufhält
Foto by Snapperjack from London, UK., cc-by-sa-2.0. Lizenz, [http://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de] via Wikimedia Commons

Genf, 2. Februar (IPS) - Seit zweieinhalb Jahren sitzt der australische Journalist Julian Assange, Gründer der Enthüllungsplattform 'WikiLeaks', in der ecuadorianischen Botschaft in London fest. Nun hat der UN-Menschenrechtsrat in Genf Bewegung in den Fall gebracht.

Die schwedische Regierung, die sich um die Auslieferung von Assange wegen angeblicher Vergewaltigungsvorwürfe bemüht, hat inzwischen Maßnahmen in Aussicht gestellt, die die blockierten Ermittlungsverfahren gegen den WikiLeaks-Chef rasch wieder in Gang bringen könnten.

Dazu meinte der ehemalige spanische Richter Baltasar Garzón, der das Team der Strafverteidiger von Assange leitet, dass es erfreulich sei, dass Schweden auf die Vorschläge von Argentinien, Ecuador, Kuba, der Slowakei und von Uruguay reagiere.

Die Anzeichen einer Annäherung zwischen den Parteien konnten dem Abschlussbericht der 'Universellen Periodischen Staatenüberprüfung' (UPR) Schwedens entnommen werden, der am 28. Januar in Genf angenommen wurde. UPR ist ein Mechanismus des UN-Menschenrechtsrats, der die Mitgliedsstaaten dahingehend überprüft, ob und in wieweit sie sich an internationale Menschenrechtsnormen halten.


Schweden: "Sehr komplexe Angelegenheit"

Der Fall Assange war von den fünf Ländern im Zusammenhang mit der Überprüfung Schwedens in die Beratungen eingebracht worden.

Gegenüber IPS erklärte die Leiterin der schwedischen UPR-Delegation und Staatssekretärin im Außenministerium, Annika Söder, dass der Fall Assange sehr komplex sei und ihre Regierung nicht sehr viel tun könne. In Schweden würden Assange Straftaten, Vergewaltigung und sexuelle Belästigung vorgeworfen. Aus diesem Grund wolle die schwedische Staatsanwaltschaft die Vorermittlungen voranbringen.

Doch Assanges Strafverteidiger werfen der Staatsanwaltschaft in Schweden vor, das Verfahren hinauszuzögern, indem sie eine Vernehmung ihres Mandanten per Telefon, Email, Videokonferenz oder in schriftlicher Form ablehne.

Wie Garzón erklärte, komme just in dem Moment, in dem sich Schweden inaktiv verhalte, in den USA ein geheimes Strafverfahren gegen Assange und andere WikiLeaks-Mitglieder in Gang. Ihnen wird vorgeworfen, den USA durch die Veröffentlichung von zum Teil vertraulichen und kompromittierenden US-Depeschen geschadet zu haben.

Assange suchte Zuflucht in der Botschaft Ecuadors, nachdem er alle rechtlichen Möglichkeiten in Großbritannien ausgeschöpft hatte, um seine Auslieferung an Schweden zu verhindern. Die Vorwürfe, sexuelle Übergriffe begangen zu haben, weist er entschieden zurück. Im Falle einer Überstellung an das skandinavische Land befürchtet er, von dort aus an die USA ausgeliefert zu werden.

Wenn die Ermittlungen in Schweden nun aber weitergeführt werden, könnte es ihm möglich sein, die Botschaft von Ecuador zu verlassen, wo er sich seit dem 19. Juni 2012 aufhält. Am 16. August des gleichen Jahres gewährte ihm Ecuadors Staatspräsident Rafael Correa diplomatisches Asyl.

In dem UPR-Abschlussreport hat Schweden zugesichert, die Empfehlungen der anderen Länder zu überprüfen und vor der nächsten Sitzung des UN-Menschenrechtsrats, die am 15. Juni beginnt, eine Antwort zu geben. Garzón hat die Regierung in Stockholm aufgefordert, einen Zeitrahmen für ein Verfahren gegen Assange abzustecken. Dies hatte die Delegation Ecuadors bei der Überprüfung verlangt.

"Das UN-Menschenrechtskomitee, ein weiteres UN-Gremium, schreibt vor, dass eine inhaftierte Person innerhalb eines präzise festgelegten Zeitraums dem Richter vorgeführt werden muss", sagte Garzón. Söder erklärte dagegen, dass das schwedische Rechtssystem keine Fristen vorsehe, innerhalb der die Staatsanwaltschaft ihre Vorermittlungen abschließen müsse.


Druck auf Stockholm

Garzón fordert zudem von Schweden, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um zu garantieren, dass bei dem Verfahren die Persönlichkeitsrechte des Beschuldigten gewahrt bleiben. Konkret bedeutet dies, dass auf effiziente Weise Rechtsmittel eingelegt werden und das Verfahren ohne unangemessene Verzögerungen abläuft. Außerdem verlangt der Jurist, dass Ermittlungen durch administrative und juristische Maßnahmen effizienter durchgeführt werden. Er verwies in diesem Zusammenhang auf Ermittlungen, die im Ausland im Einklang mit internationalen Kooperationsmechanismen geführt werden.

Die schwedische Regierung sagte zu, eine Empfehlung Argentiniens zu prüfen, wonach garantiert werden muss, dass eine Person, die sich im Gewahrsam der schwedischen Behörden befindet und von Drittstaaten - in diesem Fall von Ecuador - als Flüchtling betrachtet wird, nicht ausgeliefert werden kann.

Falls notwendig, sollten zu diesem Ziel auch neue Gesetze verabschiedet werden, fordern Ecuador und die übrigen Staaten, die sich dem Vorstoß angeschlossen haben. Im Fall von Assange könnten nämlich die schwedischen oder britischen Behörden einem Auslieferungsgesuch der USA aufgrund von Spionagevorwürfen zustimmen. Dafür würde ihm in den Vereinigten Staaten eine harte Strafe bevorstehen.

Der UN-Menschenrechtsrat unterstrich, dass das Recht auf Asyl und Zuflucht ein Grundrecht sei, das es zu respektieren gelte. Anders Rönquist, der das Rechtsreferat im schwedischen Außenministerium leitet, erklärte jedoch, dass es keine internationale Konvention zum diplomatischen Asyl gebe. (Ende/IPS/ck/2015)


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http://www.ipsnews.net/2015/01/glimmer-of-hope-for-assange/

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veröffentlicht im Schattenblick zum 4. Februar 2015


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