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AGRAR/1414: Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen (BMF)


Bundesministerium der Finanzen (BMF) - Pressemitteilung Nr. 9 vom 3. März 2010

Einigung von Bund und Ländern:
Grundsätze der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen unterzeichnet


Bund und Länder haben sich über eine Anpassung der Regeln zur Privatisierung der Flächen der BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH geeinigt. Die Grundsätze wurden durch Werner Gatzer, Staatssekretär im Bundesministerium der Finanzen, durch Dr. Robert Kloos, Staatssekretär im Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, sowie die Staatssekretäre der Landwirtschaftsressorts der neuen Länder unterzeichnet.

Für die betreffenden Betriebe bedeutet dies Planungssicherheit im Hinblick auf die weitere Nutzung ihrer BVVG Pachtflächen.

Mit der Anpassung der Privatisierungsgrundsätze wird ein wichtiges Vorhaben des Koalitionsvertrags umgesetzt. Die agrarstrukturellen Belange in den neuen Ländern werden künftig stärker berücksichtigt, wertete Staatssekretär Dr. Robert Kloos das Ergebnis der Einigung. Zudem werde die Privatisierung ehemaliger volkseigener Flächen durch die Orientierung auf ein jährliches Verkaufsziel zügig vorangebracht. Staatssekretär Werner Gatzer unterstrich, dass mit den Privatisierungsgrundsätzen dem vordringlichsten Anliegen der ostdeutschen Landwirte hinsichtlich der Preisgestaltung bei Direktverkäufen entsprochen wird. Die Preise, zu denen die Unternehmen ihre Flächen kaufen können, werden in einem fairen Verfahren ermittelt. In Zweifelsfällen werden Angebote der BVVG von einem Gutachter überprüft. Dabei gewährleistet der Bund, dass beihilfefreie Kaufpreise vereinbart werden.

Die Privatisierungsgrundsätze treten rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft.


Die erzielte Einigung enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

BVVG-Flächen werden ab sofort wieder ausgeschrieben, in der Regel alternativ zum Verkauf oder zur Verpachtung.

Unternehmen mit arbeitsintensiven Bewirtschaftungsformen werden künftig pro Jahr 5.000 ha landwirtschaftlicher Flächen im Wege beschränkter Ausschreibungen angeboten.

Ein Direkterwerb durch die bisherigen langfristigen Pächter bleibt unter Zugrundelegung aktueller Verkehrswerte möglich. Dafür gelten künftig folgende Grenzen: Betriebe, die BVVG-Flächen langfristig gepachtet haben, können insgesamt bis zu 450 Hektar direkt von der BVVG erwerben (Summe aus Direkterwerb und begünstigtem EALG-Erwerb). In Sachsen-Anhalt wird die Höchstgrenze grundsätzlich auf 100 Hektar Zukauf im Direkterwerb zum Verkehrswert festgelegt.

Die relative Obergrenze für den Direkterwerb wird künftig, in Erweiterung der bisherigen Regelung, in Abhängigkeit vom Anteil der BVVG-Pachtfläche an der Gesamtbetriebsfläche des Pächters zum 01.01.2010 auf bis zu 100 Prozent Eigentumsanteil bei einem BVVG-Pachtflächenanteil von 50 Prozent und mehr gestaffelt angehoben. In erster Linie betrifft das kleinere Unternehmen, die im Regelfall einen höheren BVVG-Flächenanteil als größere Betriebe aufweisen.

Sofern sich Kaufinteressenten und BVVG beim Direktverkauf nicht über den Kaufpreis einigen, können Gutachter mit der Wertermittlung beauftragt werden. Die Kosten übernehmen BVVG und Interessent je zur Hälfte.

Betriebe, die BVVG-Flächen langfristig gepachtet haben, können anstelle des Direkterwerbs ihren Pachtvertrag entweder unter Beibehaltung der Direkterwerbsmöglichkeiten für bis zu vier Jahre oder bei Verzicht auf die Direkterwerbsmöglichkeiten für bis zu neun Jahre - jeweils unter Zugrundelegung aktueller Konditionen - neu abschließen.

Durch die Beibehaltung der bisherigen Pächterschutzklausel ist sichergestellt, dass kein Betrieb durch den Entzug von BVVG-Flächen in seiner Existenz gefährdet ist.

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Quelle:
BMF-Pressemitteilung Nr. 9 vom 03.03.2010
Herausgegeben vom Referat K (Kommunikation) des
Bundesministeriums der Finanzen (BMF)
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veröffentlicht im Schattenblick zum 5. März 2010