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ARBEIT/1790: Mindestlöhne für Empfänger von Arbeitslosengeld II aufheben (idw)


Institut für Mittelstandsforschung Bonn - 19.01.2010

Mindestlöhne für Empfänger von Arbeitslosengeld II aufheben


Aktuell werden politische und gesellschaftliche Auseinandersetzungen über Korrekturen des Arbeitslosengelds II geführt. Aus der Sicht von Prof. Dr. Johann Eekhoff, Präsident des Institut für Mittelstandsforschung Bonn, geht die Debatte jedoch am entscheidenden Problem der Verkrustung des Arbeitsmarktes vorbei.

Arbeitslosengeld-II-Empfängern mangelt es nicht am Willen, sondern an der Möglichkeit zur Arbeitsaufnahme

Bezieher von Arbeitslosengeld II sind bereits heute verpflichtet, jede zumutbare Tätigkeit anzunehmen. Verweigern sie die Mitarbeit, können die Regelleistungen gekürzt und im Grenzfall sogar vollständig gestrichen werden. "Viele Bezieher von Arbeitslosengeld II sind keine Arbeitsverweigerer, sondern durchaus willens eine Beschäftigung aufzunehmen. Dies zeigt etwa die große Nachfrage nach den sogenannten 'Ein-Euro-Jobs' und nach einer Verlängerung dieser befristeten Tätigkeit. Das Kernproblem liegt nicht in der Bereitschaft der Hilfebezieher, eine Tätigkeit aufzunehmen, sondern in dem Mangel an Arbeitsmöglichkeiten" so Professor Eekhoff.

Soziale Bedeutung der Arbeit ist wichtiger als das erzielte Lohnniveau

Die Regulierungen des Arbeitsmarktes versperren vielen ALG-II-Empfängern den Zugang zu einer Beschäftigung, die zu ihren besonderen Bedingungen passt. So schließen Mindestlöhne Menschen mit geringer Produktivität systematisch von der Teilhabe am Arbeitsleben aus und nehmen ihnen die Möglichkeit, einen Teil ihres Lebensunterhalts selbst zu verdienen. Dabei sind die ALG-II-Empfänger nicht auf Mindestlöhne angewiesen, weil ihr Lohn durch öffentliche Mittel auf ein Mindesteinkommen aufgestockt wird. Dieses Mindesteinkommen richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Hilfebeziehers. Würden die Mindestlöhne für diese Gruppe aufgehoben, könnten viele ALG-II-Bezieher auch dann eine Beschäftigung aufnehmen, wenn gesundheitliche Einschränkungen oder nur geringe Qualifikationen vorliegen. Dann könnte die volle Kreativität und Flexibilität der mittelständischen Unternehmen genutzt werden, diese Menschen zu beschäftigen.

Wenn eine geringe Produktivität vorliegt und sich die Löhne daran orientieren, wird manchmal von "menschenunwürdigen" Löhnen gesprochen. Für Professor Eekhoff stellt sich jedoch die Frage, ob es nicht schlimmer ist, den ALG-II-Beziehern die Möglichkeit zu einer sinnvollen Arbeit zu verwehren: "Für diese Menschen sind die Kontaktmöglichkeiten, das Ansehen im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis vielfach wichtiger als die Höhe des erzielten Lohns."

Analog zum ersten Arbeitsmarkt - Qualifikation bestimmt das Lohnniveau

Kritiker befürchten, dass es zu einem massiven Missbrauch gering entlohnter Beschäftigungsverhältnisse kommen könnte, indem die Arbeitgeber den Lohn zulasten der Sozialversicherung absenken. Die Arbeitnehmer würden dies hinnehmen, da sie den Lohnausfall durch zusätzliche Arbeitslosengeld-II-Zahlungen kompensieren könnten. Das Problem des Missbrauchs kann vermieden werden, indem die Hilfebezieher an diejenigen Unternehmen vermittelt werden, die den höchsten Lohn bieten. Der Wettbewerb der Unternehmen um die vorhandenen Qualifikationen der Arbeitnehmer verhindert die befürchtete Ausbeutung der sozialen Sicherung.

Hintergründe zum IfM Bonn

Das IfM Bonn wurde im Jahr 1957 gegründet. Träger des Instituts sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen. Das IfM Bonn erforscht die Lage, Entwicklung und Probleme des Mittelstands rund um die Themenfelder Mittelstand und Gesellschaft/Staat, Lebenszyklus von Unternehmen, Unternehmensführung und stellt umfangreiche Daten zur Mittelstands- und Gründungsstatistik bereit.

Kontaktdaten zum Absender der Pressemitteilung unter:
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Quelle:
Informationsdienst Wissenschaft e. V. - idw - Pressemitteilung
Institut für Mittelstandsforschung Bonn, Nadine Schlömer, 19.01.2010
WWW: http://idw-online.de
E-Mail: service@idw-online.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 21. Januar 2010