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AUSSENHANDEL/1441: Schutz gegen Piraten - bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie - Berlin, 24. April 2013

Verbesserter Schutz gegen Piraten - Bundeskabinett beschließt Zulassungsverfahren für bewaffnete Sicherheitsunternehmen auf Seeschiffen



Das Bundeskabinett hat heute Regelungen für eine verbesserte Bekämpfung der Piraterie verabschiedet. Zwei neue Verordnungen regeln die Zulassung privater Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen zur Pirateriebekämpfung.

Dazu erklärt der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesminister für Wirtschaft und Technologie und Koordinator der Bundesregierung für die Maritime Wirtschaft, Hans-Joachim Otto: "Die Verordnungen machen den Weg frei für den Einsatz offiziell zugelassener privater Sicherheitsunternehmen auf deutschen Seeschiffen. Mit einem geordneten Zulassungsverfahren garantieren wir Rechtssicherheit für die Reeder und schaffen Sicherheit auf See. Dabei übernehmen wir international eine Vorreiterrolle bei der Einführung hoher Standards für die Auswahl von Sicherheitspersonal auf Seeschiffen. Die Zulassungsverordnungen sind ein wichtiger Beitrag der deutschen Bundesregierung zur Stärkung der maritimen Wirtschaft."

Rund 90 Prozent des Welthandels werden auf dem Seeweg abgewickelt. Deutschland verfügt weltweit über die drittgrößte Handelsflotte. In den vergangenen Jahren sind Piratenüberfälle weltweit stark gestiegen. Auch wenn es in jüngster Zeit in einigen Regionen einen erfreulichen Rückgang der Piratenangriffe gab, stellt die Seepiraterie eine massive Bedrohung für Leib und Leben von Seeleuten dar und verursacht jedes Jahr erhebliche wirtschaftliche Schäden. Die Bundesregierung bekämpft die Piraterie durch ein Bündel von Maßnahmen. Dazu gehört auch die jetzt geregelte Beauftragung von privaten Bewachungsunternehmen zum Schutz der Schiffe in Hochrisikogebieten.

Die Verordnungen konkretisieren ein am 4. März 2013 in Kraft getretenes Gesetz, mit dem die gewerbe- und waffenrechtlichen Rahmenbedingungen für private bewaffnete Sicherheitsdienste auf hoher See geschaffen wurden.

Zuständig für die Durchführung des Zulassungsverfahrens ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei. Die Bewachungsunternehmen müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens darlegen, dass sie bestimmte Anforderungen an die betriebliche Organisation und Verfahrensabläufe erfüllen. Die Sicherheitsunternehmen müssen sicherstellen, dass nur geeignetes und zuverlässiges Personal an Bord von Seeschiffen eingesetzt wird.

Die Zulassungspflicht gilt ab dem 1. Dezember 2013 für in Deutschland niedergelassene Bewachungsunternehmen und für im Ausland niedergelassene Sicherheitsdienstleister, wenn diese auf Seeschiffen unter deutscher Flagge Bewachungsaufgaben durchführen wollen. Anträge auf Zulassung können unmittelbar mit dem Inkrafttreten der Verordnungen gestellt werden.

Die Verordnungen bedürfen noch der Zustimmung des Bundestages.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 24. April 2013
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
Pressestelle des BMWi
Telefon: 03018-615-6121 oder -6131
E-Mail: pressestelle@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 26. April 2013