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AUSSENHANDEL/1618: Kabinett beschließt Rüstungsexportbericht 2015 (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 6. Juli 2016

Kabinett beschließt Rüstungsexportbericht 2015


Das Bundeskabinett hat heute den Rüstungsexportbericht 2015 [1] beschlossen, der somit bereits das dritte Mal noch vor der parlamentarischen Sommerpause vorgelegt werden kann.

Bundesminister Gabriel: "Bei Rüstungsexporten lohnt sich ein differenzierter Blick auf die Zahlen und Güter, da die bloßen Zahlen schwanken und zudem wenig darüber aussagen, ob und wie problematisch eine Genehmigung ist. Klar ist: Unsere Rüstungsexportpolitik, übrigens die strengste, die es in Deutschland je gab, ist verantwortungsvoll und orientiert sich an außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten, nicht an wirtschaftlichen. Insgesamt liegt der Genehmigungswert in 2015 auf normalem Niveau, wobei der Export von Maschinengewehren und anderen Kleinwaffen auf den niedrigsten Wert seit 15 Jahren gesunken ist. Wir haben mit unseren Kleinwaffen-Grundsätzen und den Post-Shipment-Kontrollen in Drittländern auf europäischer und internationaler Ebene eine Vorreiterrolle übernommen und setzen uns dafür ein, auch auf europäischer Ebene möglichst weitreichende Kontrollen zu erreichen."

Der Gesamtwert der Genehmigungen von Kleinwaffen belief sich im Jahr 2015 auf 32,4 Mio. Euro - ein Rückgang um ca. 15 Mio. Euro. Auch bei den Genehmigungen von Kleinwaffen für Drittländer ist ein Rückgang des Volumens um ca. 7,1 Mio. Euro auf jetzt knapp 14,5 Mio. Euro zu verzeichnen. Zur Verbesserung der Kontrolle von Kleinwaffen hat die Bundesregierung am 18. März 2015 die sogenannten Kleinwaffengrundsätze beschlossen. Durch strengere Regeln für die Ausfuhrkontrolle wird das Risiko der Weiterverbreitung von Kleinwaffen deutlich gesenkt. Zusätzlich haben wir die Einführung von Post-Shipment-Kontrollen beschlossen. Während einer Pilotphase werden zunächst Kontrollen vor Ort bei staatlichen Empfängern von "Kleinen und Leichten Waffen" und bestimmten Schusswaffen (Pistolen, Revolver und Scharfschützengewehre) eingeführt. Damit ist Deutschland Vorreiter in Europa. Mit diesen Verschärfungen wurde gleichzeitig das strengste Genehmigungssystem geschaffen, dass es in Deutschland bislang je gab.

2015 wurden Einzelgenehmigungen in Höhe von 7,86 Mrd. Euro erteilt. Der Anstieg geht maßgeblich auf eine Reihe von Sonderfaktoren zurück: Die Genehmigung von vier Tankflugzeugen an Großbritannien im Wert von 1,1 Mrd. Euro und eines U-Boots für Israel (2003) im Wert von 351 Mio. Euro. Hinzu kommen Genehmigungen der Vorgängerregierungen, z.B. Panzer im Wert von 1,6 Mrd. Euro an Katar (2013).

Vergleichbar sind auch die vorläufigen Zahlen für das 1. Halbjahr 2016 zu bewerten. Der Anteil an Kleinwaffenexporten geht erneut zurück, von 12,42 Mio. Euro im ersten Halbjahr 2015 auf 11,64. Mio. Euro; davon wurden Genehmigungen im Wert von 3,3 Mio. Euro für Drittländer erteilt, alleine 2,1 Mio. Euro hiervon an die kurdische Regionalregierung als Sonderabgabe aus Beständen der Bundeswehr. Mit 4,029 Mrd. Euro bewegen sich die Genehmigungen in etwa auf dem Niveau der ersten Hälfte des Vorjahres. Auch hier sind Sondereffekte zu berücksichtigen, zum Beispiel die Genehmigung einer Fregatte an Algerien zum Schutz der Küste die mit 1,035 Mrd. Euro ca. ein Viertel der Gesamtgenehmigungen ausmacht.

[1] https://www.bmwi.de/DE/Themen/Aussenwirtschaft/ruestungsexportkontrolle,did=772760.html

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 6. Juli 2016
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Telefon: 030-186150
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Internet: http://www.bmwi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 7. Juli 2016

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