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ENERGIE/1428: Entschädigung für Energieleitungstrassen nicht zeitgemäß (DBV)


Deutscher Bauernverband - Pressemitteilung vom 17. Mai 2011

Entschädigung für Energieleitungstrassen nicht zeitgemäß

DBV-Präsidium forderte neue Entschädigungsgrundsätze


Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV) forderte auf seiner heutigen Sitzung die Bundesregierung dazu auf, neue Entschädigungsgrundsätze für Energieleitungstrassen zu entwickeln. Land- und Forstwirte sind von den Planungen zum verstärkten Ausbau der Übertragungsnetze erheblich betroffen, stellte das DBV-Präsidium in seiner abschließenden Erklärung fest. Für einen zügigen Ausbau der Energieübertragungsnetze sei die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und -nutzer eine wesentliche Voraussetzung. Die Akzeptanz sei in den letzten Jahren erheblich gesunken. Nach der bisherigen Entschädigungspraxis sei nur eine Einmalzahlung in Höhe von 10 bis 20 Prozent des Grundstückswertes vorgesehen. Durch die unter- und oberirdischen Energieleitungstrassen unterlägen die Eigentümer und Nutzer jedoch gravierenden Nutzungseinschränkungen und einer Minderung der Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke.

Die rechtlichen Grundlagen für die Entschädigung bildeten die Enteignungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie die maßgeblichen Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetze. Nach einer Analyse des DBV deckten diese Entschädigungssätze für die Grundstückseigentümer nicht annähernd die Einschränkungen bei der Nutzung und Entwicklung ihrer Grundstücke ab.

Außerdem seien, anders als in der Vergangenheit, die Netzbetreiberunternehmen heute durchgehend privatisiert und vorrangig gewinnorientiert ausgerichtet. Zum erheblichen Teil wurden Versorgungsnetze an ausländische Investoren veräußert. Über die Bundesnetzagentur werde diesen Netzbetreiberunternehmen zudem eine unbefristete jährliche Rendite bei Neuinvestitionen von 9,29 Prozent zugesichert, weitab von den Renditen in der ebenfalls langfristig orientierten Land- und Forstwirtschaft. Hingegen würden bei Verhandlungen über Leitungsrechte, die nicht dem Enteignungsrecht unterliegen (zum Beispiel Chemie- und Telekommunikationsleitungen) Entschädigungshöhen bis zum zehnfachen Wert erzielt.

Über das EEG werden Vergütungsanreize für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Es ist den vom Netzausbau betroffenen Grundstückseigentümern nicht vermittelbar, dass sie demgegenüber nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen.

Das DBV-Präsidium forderte daher neue Entschädigungsgrundsätze, die den veränderten Bedingungen Rechnung tragen. Im Rahmen des Art. 14 Absatz 3 des Grundgesetzes müsse die Art und Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der aktuellen Allgemein- und Beteiligteninteressen überprüft werden. So könnte eine Entschädigung nach dem tatsächlichen Verkehrswert der Wege- und Leitungsrechte bemessen werden. Diese Entschädigung dürfte zudem nicht nur einmalig, sondern muss bei Weiternutzung der Energieleitungstrassen wiederkehrend gezahlt werden. Der DBV forderte auch die Verbände der Energiewirtschaft und die Netzbetreiber auf, hierzu konstruktive Vorschläge zu entwickeln.


Erklärung des Präsidiums des Deutschen Bauernverbandes (DBV) vom 17. Mai 2011

Neue gesetzliche Entschädigungsansätze für Energieleitungstrassen erforderlich Im Zuge der Neuausrichtung der deutschen Energieversorgung ist ein verstärkter Ausbau der Übertragungsnetze für Strom erforderlich. Davon sind die Land- und Forstwirte erheblich betroffen. Durch die neuen unter- und oberirdischen Energieleitungstrassen unterliegen die Eigentümer und Nutzer gravierenden Nutzungseinschränkungen und einer Minderung der Entwicklungsmöglichkeiten ihrer Grundstücke.

Für einen zügigen Ausbau der Energieübertragungsnetze ist deshalb die Akzeptanz der Grundstückseigentümer und -nutzer eine wesentliche Voraussetzung. Diese Akzeptanz ist jedoch in den letzten Jahren erheblich gesunken, weil nach der bisherigen jahrzehntelangen Entschädigungspraxis nur Einmalzahlungen auf der Basis von 10 bis 20 % des Grundstückswertes vorgesehen sind. Die rechtlichen Grundlagen hierfür bilden die Enteignungsregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes sowie die maßgeblichen Landesenteignungs- und Entschädigungsgesetze.

Diese Entschädigungssätze für die Grundstückseigentümer decken nicht annähernd die Einschränkungen bei der Nutzung und Entwicklung ihrer Grundstücke ab. Anders als in der Vergangenheit sind die Netzbetreiberunternehmen heute durchgehend privatisiert und vorrangig gewinnorientiert. Zum erheblichen Teil wurden Versorgungsnetze an ausländische Investoren veräußert. Über die Bundesnetzagentur wird diesen Netzbetreiberunternehmen zudem eine unbefristete jährliche Rendite bei Neuanlagen von 9,29 % zugesichert, weitab von den Renditen in der ebenfalls langfristig orientierten Land- und Forstwirtschaft. Hingegen werden Leitungsrechte, die nicht dem Enteignungsrecht unterliegen (z.B. Chemie- und Telekommunikationsleitungen) mit bis zum Zehnfachen entschädigt.

Über das EEG werden Vergütungsanreize für den Ausbau erneuerbarer Energien gesetzt. Es ist den vom Netzausbau betroffenen Grundstückseigentümern nicht vermittelbar, dass sie demgegenüber nur nach Aufopferungsgrundsätzen entschädigt werden sollen. Der Deutsche Bauernverband fordert daher mit großem Nachdruck, dass durch den Gesetzgeber neue Entschädigungsgrundsätze entwickelt werden, die diesen veränderten Bedingungen Rechnung tragen. Im Rahmen des Art. 14 Absatz 3 des Grundgesetzes muss die Art und Höhe der Entschädigung unter Berücksichtigung der aktuellen Allgemein- und Beteiligteninteressen überprüft werden.

So könnte die Entschädigung nach dem tatsächlichen Wert der für Energieleitungstrassen zu bestellenden Dienstbarkeiten bemessen werden, d.h. nach dem Verkehrswert der Wege- und Leitungsrechte. Diese Entschädigung darf zudem nicht nur einmalig, sondern muss bei Weiternutzung der Energieleitungstrassen wiederkehrend gezahlt werden. Der Deutsche Bauernverband fordert auch die Verbände der Energiewirtschaft und die Netzbetreiber auf, hierzu konstruktive Vorschläge zu entwickeln.


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Quelle:
Pressemitteilung vom 17. Mai 2011
Deutscher Bauernverband, Pressestelle
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Mail: presse@bauernverband.net
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veröffentlicht im Schattenblick zum 18. Mai 2011