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ENERGIE/1995: Höhere Zuschüsse für Energieberatungen vor Ort (BMWi)


Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - Berlin, 27. Februar 2015

Höhere Zuschüsse für Energieberatungen vor Ort


Ab dem 1. März profitieren Haus- und Wohnungseigentümer von attraktiveren Zuschüssen für Vor-Ort-Beratungen. Damit wird es noch leichter, eine fundierte Informationsgrundlage über energetische Sanierungen von Gebäuden zu erhalten - für niedrigere Heizkosten und mehr Wohnkomfort.

Mit der neuen Förderrichtlinie (PDF: 612 KB) werden nun 60 Prozent der förderfähigen Kosten der Energieberatungen bezuschusst - maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zusätzlich werden Wohnungseigentümergemeinschaften maximal 500 Euro für die Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erstattet.

Kunden einer Vor-Ort-Beratung können nun außerdem wählen, ob der energetische Sanierungsbericht auf die Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende Sanierung in schrittweisen Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan) abzielt.

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Quelle:
BMWi-Pressemitteilung vom 27. Februar 2015
Herausgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Internet: http://www.bmwi.de facebook twitter google youtube
E-Mail: info@bmwi.bund.de
Telefon: 030-186150


veröffentlicht im Schattenblick zum 3. März 2015

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