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ENERGIE/2116: 2016 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse (BNA)


Bundesnetzagentur - Pressemitteilung vom 30. Oktober 2015

2016 sinken die Fördersätze für Windenergie an Land und für Biomasse

Homann: "Netto-Zubau bei Wind an Land deutlich oberhalb des Zubaukorridors. Zubau bei Biomasseanlagen unterhalb der Zubaugrenze."


Die Bundesnetzagentur hat heute [30.10.2015] bekannt gegeben, dass die anzulegenden Werte für die Förderung von Windenergieanlagen an Land und von Biomasseanlagen zum 1. Januar 2016 gekürzt werden.


"Der Zubau bei Wind an Land liegt über dem gesetzlich vorgesehenen Zubau. Der Zubau bei Biomasse ist stark gesunken und hat die Zubaugrenze nicht überschritten. Deswegen sinken die Fördersätze für Windenergie an Land um 1,2 Prozent und für Biomasse um die Basisdegression von 0,5 Prozent", sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.

Die Zubauzahlen für Windenergie an Land im Bezugszeitraum liegen mit etwa 3.666 Megawatt oberhalb des gesetzlichen Zubaukorridors von 2.400 bis 2.600 Megawatt. Bei dem Energieträger Biomasse wurde mit einem geringen Zubau von etwa 71 Megawatt die Zubaugrenze von 100 Megawatt nicht überschritten. Die Fördersätze für Strom aus Windenergie an Land und Biomasse müssen nach den Regeln des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) ab 2016 quartalsweise angepasst werden. Entscheidend hierfür ist der Zubau in einem vorangegangenen zwölfmonatigen Bezugszeitraum.

Bewegt sich der Netto-Zubau bei Windenergieanlagen an Land innerhalb des gesetzlichen Korridors, ist eine Absenkung der Vergütungssätze um jeweils 0,4 Prozent pro Quartal vorgesehen. Die Absenkung verstärkt sich, wenn der Zubau den Korridor überschreitet. Eine Unterschreitung des Zubaukorridors führt dagegen dazu, dass die Vergütung weniger stark sinkt, gleich bleibt oder sogar ansteigt. Bei dem Energieträger Biomasse gibt es nur eine jährliche Zubaugrenze ab der die Förderung zusätzlich zu der Basisdegression von 0,5 Prozent gekürzt wird.


Weitere Informationen zu den Fördersätzen für Wind an Land und Biomasse sind auf der Internetseite der Bundesnetzagentur zu finden unter:
www.bundesnetzagentur.de/eeg-a

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Quelle:
Pressemitteilung vom 30.10.2015
Pressestelle der Bundesnetzagentur (BNA)
Tulpenfeld 4, 53113 Bonn
Telefon: 0228/14-99 21
Telefax: 0228/14-89 75
pressestelle@bnetza.de, www.bundesnetzagentur.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 5. November 2015

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