Schattenblick →INFOPOOL →POLITIK → WIRTSCHAFT

GEWERKSCHAFT/1104: Mindestlohn - Wirksamer Schutz der Beschäftigten ist keine Bürokratie (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 18. Januar 2015

Gesetzlicher Mindestlohn: Wirksamer Schutz der Beschäftigten ist keine Bürokratie



Berlin, 18.01.2015- Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die Abgeordneten des Deutschen Bundestages auf, keine weitere Verwässerung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns und der zur Einhaltung notwendigen Kontrollen zuzulassen. "Anders als der Wirtschaftsflügel von CDU und CSU behauptet, ist der wirksame Schutz der Beschäftigten keine Bürokratie", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske vor Beginn der Beratungen über einen entsprechenden Antrag. "Die Arbeitgeber sind seit mehr als 20 Jahren durch das Arbeitszeitgesetz verpflichtet, auf die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten, Pausen und Ruhezeiten zu achten. Insofern ist es absurd, dass jetzt im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Mindestlohn diese Pflicht plötzlich zum bürokratischen Monster stilisiert wird", betonte Bsirske.

Der Wegfall der Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation von geringfügig Beschäftigten (den sogenannten Minijobbern) richtet sich nach Ansicht von ver.di direkt gegen die Schutzfunktion des Gesetzes. "Minijobs waren schon bisher durch den Wegfall der Arbeitszeitbegrenzung im Zuge der Hartz-Reformen ein Einfallstor für krasses Lohndumping. Da Minijobbern nicht nur für die arbeitsvertraglich vereinbarte Zeit der Mindestlohn zusteht, sondern wie allen anderen Beschäftigten auch für jede Überstunde, müssen die Arbeitszeiten selbstverständlich auch hier dokumentiert werden", unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Insofern sei der Vorstoß des CDU/CSU-Wirtschaftsflügels "nichts anderes als die offene Einladung zum Missbrauch".

Der Vorstoß, den Schwellenwert zu senken, ab dem die Pflicht zur Arbeitszeitdokumentation entfallen soll, ignoriere, dass in vielen Branchen, etwa in der Pflege, im Wach- und Sicherheitsgewerbe, am Bau, in Gastronomie und Hotellerie oder bei Saisonarbeiten lange Schichten von zwölf Stunden durchaus üblich seien. Es sei im Übrigen ein Leichtes für Arbeitgeber, ihren Beschäftigten Formulare zur Verfügung zu stellen, in denen diese Beginn und Ende ihrer täglichen Arbeitszeit vermerken, und diese Formulare wöchentlich oder monatlich vom zuständigen Vorgesetzten abzeichnen zu lassen.

*

Quelle:
Presseinformation vom 18.01.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin
Telefon: 030/6956-1011 und -1012, Fax: 030/6956-3001
E-Mail: pressestelle@verdi.de
Internet: www.verdi.de


veröffentlicht im Schattenblick zum 20. Januar 2015


Zur Tagesausgabe / Zum Seitenanfang