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GEWERKSCHAFT/1231: ver.di gegen Lohndumping bei der Wertstofftonne (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 23. Juni 2015

ver.di gegen Lohndumping bei der Wertstofftonne


Berlin, 23.06.2015 - "Lohndumping für die Beschäftigten in der Abfallwirtschaft", das müsste nach der Auffassung von Andreas Scheidt, Bundesvorstandsmitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), als ehrliche Überschrift über den von den Regierungsfraktionen SPD und CDU/CSU beschlossenen Eckpunkten für ein modernes Wertstoffgesetz vom 12. Juni 2015 stehen.

Zukünftig sollen danach alle Sammlungen von Wertstoffen nach den Vorschriften des öffentlichen Vergaberechts ausgeschrieben werden, auch die Sammlung von Nichtverpackungen aus Kunststoff und Metallen, die bislang im Rahmen der hoheitlichen Aufgaben von öffentlich-rechtlichen Unternehmen mit Tarifbindung im öffentlichen Dienst bewerkstelligt wurden. Damit haben tarifgebundene Unternehmen kaum noch Chancen, derartige Wertstoffe entsorgen zu können, und den Kommunen wird das Recht entzogen zu entscheiden, ob sie selbst entsorgen oder die Entsorgungsleistungen ausschreiben und an Dritte vergeben.

"Die bisherigen Erfahrungen mit dem Dualen System für Verpackungen zeigen deutlich, dass Lohndumping nach einem derartigen Verfahren nicht zu vermeiden ist", sagte Scheidt. Allenfalls der Mindestlohn - sofern überhaupt kontrolliert - werde dort gezahlt. ver.di wendet sich nicht grundsätzlich gegen eine gemeinsame Sammlung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen, diese sind sinnvoll weil bürgernah und Voraussetzung für eine ökologische Verwertung. "Eine solche Verwertung muss zwingend in Verantwortung der Kommunen erfolgen", so der Gewerkschafter.

Mit der Aufgabe des Prinzips der kommunalen Verantwortung, wie es die Eckpunkte von SPD und CDU/CSU festschreiben, werde das ökologisch sinnvolle Prinzip deformiert. "Gewinnmaximierung und ökologische Verantwortung passen nicht zusammen", betonte Scheidt. Die Behauptung der Koalitionäre, dass die Kommunen gestärkt würden, weil sie Art und Größe der Behälter sowie den Sammelrhythmus bestimmen dürften, übertünche letztendlich nur, dass die Koalition de facto die kommunale Daseinsvorsorge im Entsorgungsbereich weiter aushöhlen wolle. Den Kommunen bliebe nur noch die Sammlung des wertlosen Restmülls, mit der Folge der Erhöhung der Müllgebühren für die Bürgerinnen und Bürger.

Den Städten und Gemeinden werde die Möglichkeit genommen, die Stoffe zu entsorgen, die nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell noch einer Verwertung zugeführt werden können. Der Bürger zahle damit zweimal die Zeche. Müllgebühren würden teurer. Und für Plastik, Metall und Verbundstoffe werde über die Produktverantwortung von den Herstellern ein zusätzlicher Betrag eingepreist.

Die Erfahrungen mit dem dualen System zeigten, dass kommunale Unternehmen mit hoher ökologischer und vor allem sozialer Verantwortung bei Ausschreibungen keine Chance haben. Es sei außerdem zu befürchten, dass das bisherige Chaos beim Dualen System jetzt auch mit diesen Eckpunkten auf stoffgleiche Nichtverpackungen wie Plastik, Metall und Verbundstoffe ausgedehnt werde. Dies dürfte zu einer weiteren Verunsicherung und Frustration hinsichtlich der Mülltrennung führen. Insofern sei davon auszugehen, dass die im Prinzip positiv zu bewertenden geplanten Erhöhungen der Recyclingquote nicht erreicht werden.

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Quelle:
Presseinformation vom 23.06.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Christoph Schmitz - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 25. Juni 2015

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