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GEWERKSCHAFT/1238: Deutsche Post AG - ver.di hält Druck mit unbefristetem Streik aufrecht (ver.di)


ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft - Presseinformation vom 27. Juni 2015

Tarifkonflikt Deutsche Post AG: ver.di hält Druck mit unbefristetem Streik aufrecht - Streikrecht darf durch Sonntagsarbeit nicht ausgehöhlt werden


Berlin, 27.06.2015 - Im Konflikt um Arbeits- und Einkommensbedingungen der rund 140.000 Tarifkräfte bei der Deutschen Post AG hält die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) auch am Ende der dritten Woche des unbefristeten Arbeitskampfes den Druck aufrecht. Seit Beginn des Dauerstreiks am 8. Juni 2015 seien bundesweit mehr als 32.500 Beschäftigte dem Aufruf von ver.di gefolgt und in den Ausstand getreten. In der Bearbeitung und Zustellung von Briefen und Paketen kommt es dadurch bundesweit zu erheblichen Rückstaus.

Unterdessen begrüßte ver.di die Klarstellung des Bundeslandes Niedersachsen zur Unzulässigkeit einer Zustellung an Sonntagen. Das zuständige Ministerium hatte am gestrigen Freitag (26. Juni) gegenüber den Gewerbeaufsichtsämtern erlassen, die unrechtmäßige Paketzustellung durch den Postkonzern an Sonntagen zu unterbinden. "Das Grundrecht auf Streik darf nicht durch Missachtung des Sonntagsarbeitsverbotes ausgehöhlt werden", sagte die stellvertretende ver.di-Vorsitzende Andrea Kocsis.

Auslöser des schweren Tarifkonfliktes bei der Deutschen Post AG ist der Bruch des Vertrages zum Schutz vor Fremdvergabe durch den Aufbau von 49 Regionalgesellschaften für die Zustellung. Um diesen Vertragsbruch zu kompensieren, hatte ver.di zum 1. April die Bestimmungen zur Arbeitszeit gekündigt und fordert eine Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 36 Stunden bei vollem Lohnausgleich. In der sechsten Verhandlungsrunde vom 2. Juni hatte ver.di mit einem umfassenden Angebot versucht, die Post von einer einvernehmlichen Lösung zu überzeugen und vom Konfliktkurs gegen die Beschäftigten abzubringen. Das Gesamtpaket sah unter anderem eine Rückführung der 49 Regionalgesellschaften (DHL Delivery GmbHs) in den Haustarifvertrag der Deutschen Post AG vor, eine Verlängerung der Schutzregelungen zu Kündigungen und Fremdvergabe, den Verzicht auf eine lineare Einkommenserhöhung in diesem Jahr und eine strukturelle Veränderung der bestehenden Entgelttabelle für alle neu eingestellten Beschäftigten, wonach diese künftig nicht mehr nach zwei, sondern erst nach drei Jahren in die jeweils nächsthöhere Erfahrungsstufe aufsteigen würden. Die Deutsche Post AG hatte dieses Angebot nicht angenommen.

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Quelle:
Presseinformation vom 27.06.2015
ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft
Jan Jurczyk - ver.di-Bundesvorstand
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veröffentlicht im Schattenblick zum 29. Juni 2015

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